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preparatory:AB 66667

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08

Wortprotokoll

Der Antrag Schweiger zu Buchstabe f, wie ihn der Nationalrat aufgenommen hat, ist gut gemeint. Wie es aber halt oft ist, kommt dann "gut gemeint" böse heraus. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass hier ein solcher Fall vorliegt. Darf ich Ihnen eine suggestive Frage stellen? Wer entscheidet dann hier effektiv, welcher Anleger gegenüber dem Bewilligungsträger den Nachweis genügender Erfahrung und Fachkenntnisse erbringt? Sie haben kein Organ dafür vorgesehen, sondern diese sagen es von sich aus. Sie sagen: "Ich bin qualifiziert, folglich musst du das akzeptieren"; und das ist eine Verwässerung des Anlegerschutzes und keine Verbesserung, da liegt der Same des Problems! Es gibt Berater, die über die Produkte gut informiert sind und die Märkte kennen. Die einen bewegen sich meinetwegen im Bereich von Aktienfonds, und die anderen sind Kenner des Hedge-Fonds-Bereiches, aber das ist ein anderes Feld. Wenn Sie das hier so stehen lassen, legen Sie den Samen dafür, dass sich jemand selbst beurteilt. Eine solche Selbstbeurteilung ist eine Täuschung für diejenigen, die im Vertrauen auf diese Selbstbeurteilung dann eben Mittel in die Fonds geben.

Wir sind deshalb der Meinung, dass Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und Buchstabe f streichen sollten. Der Nachweis gegenüber dem Bewilligungsträger muss durch jemanden erbracht werden; aber hier ist kein Organ dafür vorgesehen. Deshalb möchten wir vor dieser Bestimmung warnen und Sie ersuchen, Buchstabe f zu streichen.