preparatory:AB 66952
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Das CO2-Gesetz sieht vor, dass der Abgabesatz für Brennstoffe durch das Parlament zu genehmigen ist. Auf die Problematik der Vorausgenehmigung eines veränderten Abgabesatzes hat Herr Lustenberger hingewiesen. Damit wurde aber das Wunschkonzert eröffnet, und in der UREK wurden verschiedene Anträge eingebracht und diskutiert, welche nun gemäss der Fahne in fünf Anträgen von Mehrheit und Minderheiten vorliegen. Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt den CVP-Vorschlag, der im Antrag der Mehrheit der Kommission vorliegt. Dieser Antrag der Mehrheit sieht eine dreistufige Einführung des CO2-Abgabesatzes vor.
Wir wollen das definierte Klimaziel erreichen, beim Brennstoff den CO2-Ausstoss bis 2010 um 15 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Wir wollen aber nicht über das Ziel hinausschiessen, und wir wollen keine unnötigen Abgaben und Kosten verursachen. Deshalb machen wir die Abgabe vom Absenkpfad abhängig. Die massgebenden Emissionswerte müssen den Berechnungsgrundlagen gemäss Artikel 2 Absatz 4 des CO2-Gesetzes entsprechen. Sie richten sich also an den in der Schweiz in Verkehr gebrachten fossilen Energieträgern aus. Wenn die heutigen, hohen Ölpreise eine Wirkung zeigen, werden sie im Absenkpfad sichtbar und berücksichtigt. Wir wollen das definierte Ziel, die Reduktion des CO2-Ausstosses, erreichen und sind überzeugt, dass der Antrag der Mehrheit die beste Voraussetzung dafür schafft.
Die beiden Minderheiten I (Menétrey-Savary) und II (Bäumle) sehen die Einführung einer CO2-Abgabe von 35 bis 78 Franken vor. Sie berücksichtigen aber das Absenkziel und die Höhe der Ölpreise überhaupt nicht und werden deshalb von der Mehrheit der CVP-Fraktion abgelehnt. Der Antrag der Minderheit III (Messmer) ist auf den ersten Blick eigentlich noch bestechend, auf den zweiten Blick sehen wir aber Mängel. Es ist unverständlich, sachfremd und unlogisch, wenn der Preis als Kriterium für die Einführung einer Massnahme dienen soll, welche gemäss CO2-Gesetz schlussendlich an der Auswirkung auf die Emissionen bzw. an der Erreichung des Absenkzieles gemessen wird. Es darf auch davon ausgegangen werden, dass die CO2-Abgabe überhaupt nicht eingeführt werden kann, weil der Erdölpreis seit März 2005 nie den kritischen Wert unterschritten hat. Das ist auch dann der Fall, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden. Der Antrag der Minderheit III ist also nicht [PAGE 1061] zielführend und wird von der Mehrheit der CVP-Fraktion abgelehnt. Der Antrag der Minderheit IV (Rutschmann) sieht überhaupt den Verzicht auf eine CO2-Abgabe vor und wird deshalb von der Mehrheit der CVP-Fraktion auch abgelehnt.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, den Kompromiss, also den Antrag der Kommissionsmehrheit, zu unterstützen.