preparatory:AB 67037
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Wie unterschiedlich die Wahrnehmung dieses Gesetzentwurfes ist, zeigt die heutige Beratung. Aus der Sicht der SP-Fraktion ist der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, genau der Ausdruck des Satzes: Die Opfer haben keine Lobby. Noch selten hat man das krasser erfahren müssen als im Vorfeld der Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Opfer nimmt man offenbar erst dann wahr, wenn eine Katastrophe passiert ist, wenn in den Medien Schauerbilder erscheinen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass die massiven Verschlechterungen an einem heute guten Gesetz praktisch ohne grosse öffentliche Resonanz bleiben.
Worum geht es? Unter dem Druck der Kantone wird das OHG revidiert, und sie machen Kostendruck. Das Gesetz soll in zwei Punkten erheblich verschlechtert werden: Bei Straftaten im Ausland sollen die Schweizer Opfer keine Entschädigungsleistungen und keine Genugtuungszahlungen mehr erhalten, und die Höchstsummen der Genugtuung werden herabgesetzt. Die geplanten Verschlechterungen sind aus der Sicht der Opfer unhaltbar und - das sehen Sie, wenn Sie die Kostenwirkung anschauen - völlig unverhältnismässig. Die gesamten Kosten der Opferhilfe - sie umfasst die Beratungsleistungen, mehr Schutz im Strafverfahren, subsidiäre Entschädigungsleistungen und Genugtuungen - belaufen sich auf rund 30 Millionen Franken. Davon machen die Beratungen und die längerfristige Hilfe den Grossteil aus. Die Zahlungen für Entschädigung und Genugtuung hingegen sind rückläufig; sie stabilisieren sich bei 3 bis 4 Millionen Franken für die Entschädigungen und bei rund 7 Millionen Franken für die Genugtuungen. Das ist finanziell ein Klacks. Wenn nun ausgerechnet bei den Genugtuungsleistungen und bei den Straftaten im Ausland gekürzt wird, dann kann man das nur als Strafaktion auf dem Buckel der Opfer interpretieren.
Die Opfer sind vor allem Frauen. Ihr Anteil bei den Beratungen macht fast drei Viertel aus, bei den Entschädigungen und Genugtuungen sind es Anteile von fast zwei Dritteln. Zahlreiche Opfer sind von einer Straftat gegen die sexuelle Integrität betroffen. Es hätte sich gelohnt, Herr Bundesrat Blocher, hier einmal eine Geschlechterbilanz zu machen, wie Sie es nach dem Parlamentsgesetz auch machen müssten. Die Geschlechterbilanz würde noch viel schiefer, wenn wir die Täterseite einbeziehen würden. Die Straftäter sind mehrheitlich Männer, und die Summen, die für die Täter ausgegeben werden, betragen ein Mehrfaches von dem, was die Opfer erhalten. Allein für den Strafvollzug geben wir im Jahr über 770 Millionen Franken aus.
Mit diesen kleinlichen Kürzungen bestrafen Sie die Schwächsten der Gesellschaft, und Sie bestrafen vor allem Frauen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, was denn der Sinn der Opferhilfe ist: Sie ist ein staatlicher Akt der Solidarität mit Opfern, die eine Straftat erlitten haben. Als ich die Vorlage sah, war meine erste Reaktion: Das Justizdepartement weiss offenbar nicht, was Effizienz ist. Mit einem Riesenaufwand wird eine Gesetzesrevision vorangetrieben, deren Spareffekt unter dem Strich marginal ist, der Schaden für die Opfer aber riesig.
Wenn die SP-Fraktion trotzdem auf das Geschäft eintritt, so ist es wegen der Verbesserungen, die es doch auch beinhaltet. Das sind insbesondere die längeren Verwirkungsfristen, die von zwei auf fünf Jahre erhöht werden, und die Tatsache, dass bei minderjährigen Opfern, deren sexuelle Integrität verletzt wird, das Gesuch um Leistungen bis zum 25. Lebensjahr gestellt werden kann.
Ich ersuche Sie im Namen der SP-Fraktion, den Entwurf, wie er von der Kommission für Rechtsfragen kommt, zugunsten der Opfer zu korrigieren. Ich richte meine Bitte vor allem an die Vertreter und Vertreterinnen der bürgerlichen Parteien.
Zuerst zur CVP-Fraktion: Ihre Präsidentin hat im Rahmen der Hearings bei der SP-Fraktion klar zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dem Ergebnis der Beratungen in der Kommission nicht zufrieden ist und sich Verbesserungen [PAGE 1083] wünscht. Die Damen und Herren der SVP-Fraktion möchte ich daran erinnern, dass die damalige Initiative, die aus Ihren Kreisen kam, zu einem guten Opferhilfegesetz geführt hat. Ich bitte Sie, heute mit uns dessen gute Leistungen zu verteidigen. An die FDP-Fraktion: Es ist interessant: Immer dann, wenn keine Lobby da ist, heisst es, die materiellen Leistungen seien nicht so wichtig. Aber dann, wenn es um Steuergeschenke an Kreise geht, die eine starke Lobby bilden, wie es vor ein paar Tagen der Fall war, kommt es sehr aufs Portemonnaie an. Ich bitte Sie, diese Optik zu ändern, auch an das Portemonnaie der Opfer zu denken und die nötigen Verbesserungen bei den Genugtuungen und bei Straftaten im Ausland vorzunehmen, auch wenn die Opfer keine Lobby haben - oder gerade deshalb.
Nehmen Sie deren Anliegen ernst, verbessern Sie dieses Gesetz, vor allem in Bezug auf die Leistungen bei Straftaten im Ausland und bei den Genugtuungen.
Zum Schluss möchte ich noch meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsidentin der vereinigten Trägerorganisationen der Opferhilfe beider Basel.