Lexipedia

preparatory:AB 67054

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Es ist von Frau Huber gesagt worden, und ich möchte mich dem anschliessen: Es ist tatsächlich ein Fortschritt, dass wir das Territorialitätsprinzip einführen und konsequent anwenden wollen. Allerdings ist im Entwurf des Bundesrates und im Antrag der Mehrheit doch noch eine kleine Ausnahme vorgesehen, die man durchaus akzeptieren kann: Beratung ist auch bei Straftaten im Ausland nach wie vor möglich. Und was ist eigentlich das Wichtigste? Geht es um Geld? Geht es um den Geldwert Genugtuungsleistung? Oder geht es um die menschliche Anteilnahme? Beratung ist genau diese menschliche Anteilnahme, ist auch das Aufzeigen von Wegen, wie man sich materielle Schäden, wenn sie tatsächlich eingetreten sind, allenfalls entgelten lassen kann. Beratung ist eines der wichtigsten Elemente, und die Beratung bleibt auch bei Taten im Ausland gewährleistet. Deshalb, meine ich, kann man durchaus auf die beiden übrigen Elemente, Schadenersatz und Genugtuung, verzichten.

Es kommt dazu: Gerade das Beispiel, das Frau Bader, glaube ich, erwähnt hat, spricht überhaupt nicht für die Ansicht, dass wir in Bezug auf Genugtuung und Entschädigung weiter gehen müssten. Die WM findet in Deutschland statt. Deutschland hat ein Opferhilfegesetz. Die Opfer sind dort geschützt, genau wie bei uns. Auch die übrigen Argumente, die vorgetragen worden sind, sind etwas schwach. Beispielsweise hat Herr Lang gesagt, wir würden ja mit unseren Armeeangehörigen dafür sorgen, dass bei grossen Problemen im Ausland Schweizer heimgeholt werden könnten, und dass wir dafür einen grossen Betrag ausgeben und eine Organisation zur Verfügung stellen würden. Mit diesem Argument kann ich nicht viel anfangen: Hier geht es nicht um Opferhilfe, es geht nicht um Genugtuung, nicht um Entschädigung, sondern es geht darum, schweizerische Staatsangehörige in fremden Ländern vor Unbill, vor Angriffen auf Leib und Leben, zu schützen; es geht darum, zu verhindern, dass es Opfer gibt, nicht darum, im Nachhinein Opferhilfe in Form von Geld oder von Genugtuung zu leisten. Das ist ein grosser Unterschied, Herr Lang. Ich denke, dass es gerechtfertigt ist, in der Art und Weise, wie es vom Bundesrat vorgeschlagen und von der Mehrheit getragen wird, zu legiferieren.

Noch ein Wort zum Antrag Bader Elvira: Mit diesem Antrag wird versucht, irgendwie eine Brücke zu bauen. Es wird beantragt, dass unter gewissen Umständen, wenn die Sorgfalt gegeben war und so weiter und so fort, die Möglichkeit einer Genugtuung und einer Entschädigung doch noch beibehalten werden kann. Ich finde, das ist auch nicht konsequent. Es entspricht nicht der grundsätzlichen Haltung, der Art und Weise, wie wir in diesem Gesetz legiferieren wollen. Ich glaube, wir müssen halt doch auch diesen Antrag ablehnen, so vermittelnd er daherkommt, so viele Wenn und Aber er auch eingebaut hat.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen und damit die klare Ausrichtung des Gesetzes in diesem Punkt nicht zu verändern.