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preparatory:AB 68200

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat folgendermassen formuliert: "Der Bund gewährt Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im Wald beitragen, namentlich an" - Buchstabe d - "eine auf die biologische Vielfalt besonders ausgerichtete Waldbewirtschaftung." Sie sehen: Hinter der biologischen Vielfalt des Waldes versteckt sich ein weisser Schimmel. Sie kommt nämlich zweimal vor, in der Einleitung und bei Buchstabe d. Wir beantragen Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten; der Nationalrat hat nur mit Stichentscheid des Präsidenten so entschieden.

Ich bin von der Kommission noch ausdrücklich beauftragt, eine Erläuterung zur Fassung des Bundesrates zu machen, und zwar zur Frage, was unter traditioneller Waldbewirtschaftung zu verstehen sei. Die zuständige Bundesamtsstelle hat dazu ausgeführt: "Der Bund fördert Massnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt im Wald bereits heute mit Finanzhilfen. Der neue Artikel 38 des Waldgesetzes über die biologische Vielfalt des Waldes fasst diese verschiedenen Massnahmen im Einleitungssatz von Absatz 1 zusammen und zählt unter Absatz 1 Buchstaben a bis e beispielhaft auf, wofür Finanzhilfen namentlich gewährt werden. Mit der Förderung von traditionellen Waldbewirtschaftungsarten war nie das Ziel der Erhaltung kulturhistorisch wertvoller Waldbewirtschaftungsarten per se verbunden, sondern immer die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt. Der in früheren Zeiten im Flachland noch vorherrschende historische Mittelwald ist ein prominentes Beispiel für eine solche traditionelle Waldbewirtschaftungsart. Er besteht aus einer oberen Schicht mit grossen Eichen und teilweise auch Buchen und einer unteren Schicht mit buschartigen Hagebuchen, Linden, Ulmen oder Eschen und ist die Heimat des vom Aussterben bedrohten Mittelspechts sowie der selten gewordenen Lichtbaumart Eiche."

Ich glaube, der Nationalrat sollte sich in der nächsten Runde mit der traditionellen Waldbewirtschaftung nochmals befassen. Ich verstehe darunter etwas ganz anderes, nämlich dass Wald nachwächst, bewirtschaftet, geschlagen und genutzt wird und dann wieder nachwächst und wieder genutzt wird. Ich hoffe, Sie sind mit dieser Bitte an den Nationalrat einverstanden. Die Erläuterung der Bundesamtsstelle genügt meines Erachtens nicht für eine Erklärung der traditionellen Waldbewirtschaftung im Gesetz.

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