preparatory:AB 68269
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-28
Wortprotokoll
Ratsmitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate und die Bundesverwaltung haben immer wieder den Wunsch geäussert, dass die Unterlagen für den Rats- und Kommissionsbetrieb vermehrt elektronisch zugänglich gemacht werden. Heute fehlen die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Versand von und den Zugang zu als vertraulich klassifizierten elektronischen Dokumenten. Die Parlamentsdienste haben ein Projekt entwickelt und getestet, das diese neue Möglichkeit eröffnen soll. Die Verwaltungsdelegation hat dem Projekt im Mai 2006 zugestimmt. Der Nationalrat hat die Vorlage letzte Woche beraten, wir behandeln diese Vorlage heute als Zweitrat. Der Bericht, den Sie erhalten haben, gibt ausführlich über das Projekt Auskunft. Ich kann darauf verzichten, dieses hier im Detail darzustellen, und beschränke mich auf einige wichtige Punkte:
1. Für Ratsmitglieder gilt weiterhin, dass sie die Kommissionsprotokolle und -unterlagen in Papierform erhalten. Zusätzlich können sie den Zugang zum Extranet nutzen. Das Extranet eröffnet dabei mit Zugriffen auf Archive vielfältige Informationsmöglichkeiten.
2. Das Zugriffsrecht für Kommissionsmitglieder wird auf Unterlagen der Schwesterkommissionen bzw. von Kommissionen mit ähnlichem und gleichem Aufgabengebiet des anderen Rates ausgedehnt.
3. Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident erhält das Recht, ausnahmsweise auf eine elektronische Bereitstellung zu verzichten, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen einer Bereitstellung im Extranet entgegenstehen.
4. Grundsätzlich sollen die Sitzungsunterlagen, welche heute per Post verschickt oder verteilt werden, für die Büros, die Kommissionen, die Subkommissionen sowie die Delegationen im Extranet bereitgestellt werden.
5. Die Fraktionssekretariate - es ist wichtig, das festzuhalten - erhalten die Unterlagen grundsätzlich nur noch in elektronischer Form. Ausnahmen sind vorgesehen, beispielsweise bei umfangreichen Unterlagen.
Wie gesagt wurde das System getestet, und es garantiert auch die heute üblichen Geheimhaltungsanforderungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Fraktionssekretariate wie die Ratsmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdienste dem Amtsgeheimnis unterliegen.
Das Projekt soll zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Jahr 2007 in Kraft treten. Für das Jahr 2007 werden im Budget für die Initiierung 160 000 bis 200 000 Franken vorgesehen.
Gemäss Botschaft verspricht man sich beim Bund in der Zukunft Einsparungen, weil der Aufwand für den Papierversand und die Papierverteilung längerfristig abnehmen wird. Diese Aussage muss allerdings mit Vorsicht aufgenommen werden. Der Kopieraufwand wird zu den Parlamentariern verlagert. Es ist noch offen, welche Forderungen dann bezüglich Drucker und was weiss ich nicht alles kommen. Es ist heute offen, wie der damit verbundene Aufwand Einfluss auf die Nutzung des neuen Angebotes haben wird. Unabhängig davon ist der hier eingeschlagene Weg unbestritten. Unbestritten ist auch, dass die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen geschaffen werden müssen.
Wie erwähnt hat sich der Nationalrat mit der Vorlage bereits befasst. Er hat die Vorlage gemäss der Botschaft bis auf Artikel 6a Absatz 4 verabschiedet, wo er eine kleine Änderung vorgenommen hat. Dort hat er das Wort "überwiegend" eingeführt; dem kann man folgen.
Das Büro empfiehlt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss den Beschlüssen des Nationalrates zu verabschieden.