preparatory:AB 68282
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28
Wortprotokoll
Zu Absatz 5: Dieser Absatz bezieht sich auf den Fall, dass der Kanton beim Abschluss eines Verfahrens durch die gerichtliche Auferlegung der Verfahrenskosten an einen vermögenden Verurteilten oder durch Einziehung die ausserordentlichen Kosten ganz oder teilweise decken lassen kann. Im Übrigen habe ich zu Artikel 17 keine Bemerkungen mehr.