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preparatory:AB 69266

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-11

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit II geht es darum, dass sich kommerzielle Endverbraucher mit einem gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden zusammenschliessen und damit auch vom Marktzugang profitieren können. Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit beantragen wir, dass so eine Bündelung auch ohne Genehmigung der Elektrizitätskommission (Elcom) möglich ist. Für viele kleine Unternehmer, Handwerker oder auch Landwirte ist es wichtig, dass sie bezüglich Stromkosten gleich lange Spiesse wie die grösseren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 100 Megawattstunden haben. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit möchten wir dabei im Gesetz verankern, dass diese Kleinunternehmen einen Rechtsanspruch auf eine Bündelung erhalten. Bei der Formulierung der Kommissionsmehrheit wären sie hingegen auf das Wohlwollen der Elcom angewiesen. Die vorgesehene Formulierung "kann gewähren" tönt nämlich so, wie wenn der gemeinsame Netzzugang eine Ausnahme darstellen würde und demzufolge eine Ausnahmebewilligung nötig sei. Bei Ausnahmebewilligungen besteht immer die Gefahr, dass sie willkürlich oder regional unterschiedlich erteilt werden.

Sodann ist auch unklar, nach welchen Kriterien die Elcom die Gesuche prüfen und letztlich auch entscheiden würde. Wir sollten die Verfahren auch nicht komplizierter machen als unbedingt nötig. Ein Gesuch beziehungsweise ein Ausnahmegesuch ist nämlich immer mit einem administrativen Aufwand und einer zeitlichen Verzögerung verbunden. Zusätzliche bürokratische Hürden brauchen wir weiss Gott nicht. Darunter leiden insbesondere die KMU ja bereits in hohem Mass.

Unser Minderheitsantrag ist zwingend formuliert, gewerbefreundlich und schafft für beide Seiten klare Verhältnisse.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.

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