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AB 69474

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-12

Wortprotokoll

Was wir hier diskutieren, ist unsere Forschungsbeteiligung an der EU-Forschung für die Jahre 2007-2013, die uns zu jährlichen Beiträgen von heute 230 Millionen Franken bis zukünftig 450 Millionen Franken verpflichtet. Aber was sind die Ziele dieser Beteiligung? Diese Botschaft ist einmal mehr geprägt von der Angst, eine kritische Haltung gegenüber den EU-Forschungsprogrammen würde an der Verlässlichkeit der Schweiz und am Willen zur Zusammenarbeit starke Zweifel auslösen. So steht es auch in der Botschaft. In dieser unsäglichen Ängstlichkeit ist man bereit, Milliardensummen in Projekte zu stecken, ohne klare Ziele zu verfolgen. Die von der EU gesetzten wirtschaftlichen Ziele dieser Programme gemäss Lissabon-Agenda sind ja unmöglich erreichbar. Das ist heute schon klar und aktenkundig.

Eine andere Zielsetzung für die Beteiligung haben wir von der Schweizerischen Akademie der Wissenschaften erhalten. Nebst dem Verweis auf den grenzenlosen Zugang zu neuem Wissen wird erklärt: "Exzellente Schweizer Forscherinnen und Forscher können sich mit ihren eigenen Projekten profilieren." Ebenso könnten die Schweizer Beiträge zu 100 Prozent zurückgeholt werden. Das sind die Gründe, die hier im Vordergrund stehen. Es darf doch hier nicht um die Frage gehen, wieweit die Schweiz bei jedem Kooperationsthema die blinde Treue zur EU beweisen muss. Ebenso wenig haben wir bestrebt zu sein, den wissenschaftlichen Einfluss in Europa auf Kosten anderer Staaten zu übernehmen, um einzelnen Forschern die Gelegenheit zu geben, sich zu profilieren.

Es geht doch für logisch und vernünftig denkende Menschen bei der Zuteilung der Forschungsmittel alleine um die Frage, welchen Nutzen diese Forschung den beteiligten Ländern bringt und in welchem Verhältnis dieser Nutzen zu verteilen ist. Diese Frage ist heute nicht nur bei den EU-Forschungsgeldern noch nicht beantwortet. Um lediglich einen Kooperationsnutzen zu erzielen, wie dies in der Evaluation dargestellt wird, sind Milliardenbeiträge wohl nicht angemessen. Wer heute genauer nach dem Nutzen sucht, der findet eine Zahl, die besagt, dass der Nutzen der EU-Forschungsprogramme für unser Land im Verhältnis zu den Kosten lediglich etwa 56 Prozent ausmacht. Diese Diskussion über die Frage nach den Kosten und dem Nutzen unserer Forschung führen wir demnächst und hoffentlich intensiv bei der neuen BFI-Botschaft. Wir dürfen jetzt, wo diese Diskussion beginnt, keine präjudizierenden Entscheide ohne Antwort auf diese Frage fällen.

Auch unsere nationale Forschung argumentiert widersprüchlich und unrealistisch: EU-Forschung Ja, in vollem Umfange aber zugleich auch mehr Mittel für die nationale Forschung. Unsere Wissenschaft gebärdet sich immer noch wie ein Königshaus, das niemandem Rechenschaft über die Finanzmittel schuldig ist. Es sind jedoch Steuergelder, die hier zum Einsatz kommen, und diese müssen dort hinfliessen, wo der grösste Nutzen erzielbar ist. Wer hier nicht über das Was, Wer, Wo und Wie entscheiden will, der handelt verantwortungslos. In jedem Fall sind solche zentralen Fragen sorgfältig zu klären, bevor wir Verträge mit Brüssel unterzeichnen werden. Wir als Politiker tragen hier eine hohe Mitverantwortung. Die Frage, ob eine Vollbeteiligung der Schweiz der richtige Weg ist oder ob eine projektweise Beteiligung, wie dies bis 2004 der Fall war, vorteilhafter wäre, muss angesichts der langen Laufzeit und der Verpflichtungen zu einer Beitragsverdoppelung sehr genau geprüft werden, ebenso die Frage nach dem effektiven Nutzen und dessen Kontrolle.

Mit der Rückweisung verlangt die SVP-Fraktion vom Bundesrat Folgendes:

1. Die BFI-Botschaft ist vorgängig zu behandeln.

2. Die Kantone sind in die Entscheide mit einzubeziehen, was bis heute nicht der Fall war.

3. Es soll aufgezeigt werden, wie die Koordination der nationalen mit der internationalen Forschung aussieht.

4. Die Frage nach dem Nutzen der EU-Forschungsbeteiligung soll vertieft geprüft und dargestellt werden.

5. Es ist aufzuzeigen, wie diese starken Beitragserhöhungen - also diese Verdoppelung - zu finanzieren bzw. zu kompensieren sind und wie sie sich auf den Finanzplan auswirken.

Als Eventualantrag mache ich beliebt, nur den ersten Punkt, die vorgängige Behandlung der BFI-Botschaft, zu fordern. Hierbei sind wesentliche Fragen der Inhalte und der Finanzierung im Rahmen der Behandlung in den Kommissionen zu klären.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen und damit keine neuen [PAGE 1794] Milliardenausgaben ohne eine fundierte Diskussion durchzuwinken.

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