AB 69641
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Es geht hier darum, ob es in Absatz 2 ".... Jugendschutzes sowie der Prävention" heisst oder ob nach "Jugendschutzes" ein Punkt kommt, die Prävention also nicht noch einmal explizit erwähnt wird. Gesetzestechnisch ist es nicht nötig, sie noch einmal explizit zu erwähnen, das ist der Antrag des Bundesrates. Die Kommission hat aber auch hier gesagt, sie wolle ein Zeichen setzen, und das lieber zweimal als nur einmal; die Prävention soll also noch einmal erwähnt werden.
Ich glaube, dass Sie problemlos dem Antrag der Kommission zustimmen können.