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preparatory:AB 70103

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Herr Weyeneth, es wurde hier an diesem Pult bereits mehrfach ausgeführt, dass die Mehrheit der Kommission der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellt. Das ist nicht nur das Recht des Parlamentes, sondern das schreiben das Parlamentsgesetz und die einschlägigen Bestimmungen unserer Gesetze vor: Wenn die Bundesversammlung innert einer bestimmten Frist in einem Bereich legiferiert, der einen Zusammenhang mit einer hängigen Volksinitiative hat, dann sei dies als Gegenvorschlag zu präsentieren. Ich erinnere an Artikel 105 unseres Parlamentsgesetzes.

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