preparatory:AB 70266
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat die Vorlage am 4. Oktober 2006 behandelt. Teilweise hat er den Beschlüssen unseres Rates vom 7. Oktober 2005 zugestimmt, teilweise übernahm er die seinerzeitigen Anträge unserer Kommission für Rechtsfragen.
Nun zu Artikel 10a: Der Nationalrat hat Absatz 1a, der in unserem Rat aufgrund eines Einzelantrages angenommen wurde, gestrichen. In der Kommission für Rechtsfragen haben wir diese Bestimmung nochmals eingehend diskutiert. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung haben wir entschieden, dem Nationalrat zuzustimmen. Die Minderheit der Kommission beantragt, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.
Die Mehrheit der Kommission weist auf Folgendes hin: In dem vom Nationalrat gestrichenen Absatz 1a wird erstens gesagt, dass die Behörde den Umweltverträglichkeitsbericht würdigt; zweitens wendet sie das massgebliche Recht unter Abwägung aller relevanten öffentlichen und privaten Interessen an; drittens achtet die Behörde dabei auf die öffentlichen Anliegen, die in parlamentarischen und Volksentscheiden zur gleichen Sache zum Ausdruck kommen. Diese Anweisungen sind an sich für eine Behörde, die Entscheide zu fällen hat, ein selbstverständliches Gebot. Die Abwägung aller Interessen ist nach geltendem Recht ein klares Rechtsprinzip. Dabei sind auch die Volks- und Parlamentsentscheide, die in der Rechtsordnung Eingang gefunden haben, zu berücksichtigen. Dies ist an sich eine klare rechtliche Ausgangssituation. Deshalb findet die Mehrheit der Kommission, dass wir uns hier durchaus dem Nationalrat anschliessen können, denn in Absatz 1 ist das gesagt.
Namens der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen also, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Der Nationalrat selbst hat die Streichung dieses Absatzes 1a ohne Opposition beschlossen.