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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-13

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-13

Wortprotokoll

Diese Standesinitiativen beschäftigen uns ja nicht zum ersten Mal. Wir haben bereits zweimal darüber gesprochen. Sie fordern eine Änderung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes (HMG), wonach Preisrabatte auf Medikamente, die an Apotheken, Drogerien oder Spitäler, die über eine pharmazeutische Beratungsstelle verfügen, abgegeben werden, ausdrücklich erlaubt sein sollen. Die Rabatte müssen aber über Preisanpassungen an die Patientinnen und Patienten weitergegeben werden.

Den Initiativen wurde in einer ersten Runde von beiden Kommissionen, d. h. von der nationalrätlichen und von unserer Kommission, Folge gegeben. Die SGK unseres Rates wurde daraufhin beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Anlässlich der eingehenden Beratungen kamen wir in der Kommission aber zum Schluss, dass das Anliegen im Laufe der Zeit nun an Brisanz verloren hat. Diverse Publikationen der Swissmedic zur Interpretation von Artikel 33 HMG haben seit der Einreichung der Initiativen zur Klärung der Situation beigetragen, und eine Rechtspraxis beginnt sich zu entwickeln.

Deshalb hat der Ständerat denn auch auf Antrag Ihrer Kommission entschieden, die Initiativen abzuschreiben. Der Nationalrat dagegen entschied gegen die Abschreibung, weshalb wir uns heute noch einmal damit beschäftigen müssen. Wir kamen nach erneuter Beratung zum Schluss, dass eine Änderung von Artikel 33 HMG in einem umfassenderen Zusammenhang geprüft werden muss, weshalb wir mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden haben, an unserem Beschluss - Abschreiben der Initiativen - festzuhalten.

Wir unterbreiten Ihnen aber gleichzeitig eine Motion zu diesem Thema, die den Bundesrat beauftragt, Klarheit über die Transparenz und das zulässige Ausmass von Rabatten zu schaffen, die im Rahmen der Verschreibung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden. Die Kommission teilt die Auffassung des Nationalrates, dass die Beeinflussung der Verschreibpraxis durch die Pharmaindustrie in der Praxis auf den verschiedensten Wegen erfolgt, die schwer durchschaubar sind. Auf Gesetzesebene zu bestimmen, welche Rabatte als handelsüblich und betriebswirtschaftlich vertretbar zulässig sein sollen, dürfte der komplexen Problematik nicht gerecht werden. Deshalb soll, wie bereits angeregt, die Entwicklung der Praxis und der Rechtsprechung weiter verfolgt und allenfalls, soweit notwendig, in einem späteren Zeitpunkt eine Änderung des HMG vorgeschlagen werden.

Damit diesem Ansinnen auch tatsächlich Rechnung getragen wird, machen wir Ihnen beliebt, die Standesinitiativen zwar abzuschreiben, aber die Motion 06.3420 anzunehmen. Die Kommission will damit die Grundsatzproblematik der Gewährung von geldwerten Vorteilen, nicht zuletzt auch im ambulanten Bereich, klären. Zudem soll die Ausweitung auf Medizinprodukte geprüft und sollen die Unstimmigkeiten des geltenden Wortlautes in den drei Amtssprachen, die zu Vollzugsproblemen führen, bereinigt werden. Eine von anderen Revisionsvorhaben losgelöste Gesetzesänderung durch eine parlamentarische Initiative erachtet die Kommission als falsches Mittel, um die anstehenden Probleme zu lösen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommission, die umfassendere Motion anzunehmen.

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