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preparatory:AB 71514

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, zu Artikel 14 Absatz 4 eine Erklärung abzugeben. In Artikel 14 ist geregelt, wie die Organe und das Personal der Finma dem Amtsgeheimnis unterstehen. In Absatz 4 ist erwähnt, dass dies auch für die von der Finma Beauftragten gilt. Wir haben in der Kommission eine Präzisierung vorgenommen, und das in zweifacher Hinsicht, wie Sie auf der Fahne sehen. Wir haben erstens einmal festgehalten, welches die von der Finma Beauftragten sein können. Diese Präzisierung kommt in der Vorlage des Bundesrates erst in Artikel 19 Absatz 1 vor. Zudem haben wir ergänzt, dass nicht nur Untersuchungsbeauftragte, Sanierungsbeauftragte, Liquidatoren und beigezogene Dritte dem Amtsgeheimnis unterstehen, sondern auch die Sachwalter. Die Sachwalter fehlen in Artikel 19 Absatz 1 in der Vorlage des Bundesrates.