preparatory:AB 71543
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich gehe der Fahne nach und beginne bei Artikel 6 Absatz 2, und zwar mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit, der besagt, man habe im internationalen Bereich "insbesondere die Interessen des Finanzplatzes Schweiz" zu berücksichtigen. Dieser Antrag kam aus dem Schosse der Kommission, und ich gehe davon aus, dass Sie ihn annehmen werden. Und weil das so ist, möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins eine Erklärung abgeben.
Ich weiss nämlich nicht, wie man "die Interessen des Finanzplatzes Schweiz" definiert; ich habe hier ein Interpretationsproblem. Versteht man darunter, dass man via dieses Gesetz letztlich Industriepolitik betreiben soll? Dazu muss ich Ihnen sagen: Das geht nicht! Oder versteht man darunter, dass man die Interessen der Finanzmarktaufsicht international einbringen soll? Damit bin ich einverstanden, denn das ist ja justament eines der Ziele dieser Finma: Dass sie stark genug ist, sich in den internationalen Gremien Gehör zu verschaffen. Oder wollen Sie, dass das Amalgam Banken, Versicherungen, Geldwäscherei als Aufsicht über den Finanzplatz gestellt wird? Diese Fragen sind mir nicht ganz klar. Deshalb muss, wenn Sie zustimmen, der Zweitrat diese Frage der Interpretation dessen, was die Interessen des Finanzplatzes Schweiz sind, wohl noch einmal anschauen.
Dies gilt umso mehr, als ja vorstehend bei Artikel 5 gesagt wird: "Sie" - die Finanzmarktaufsicht - "trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes bei." Das ist ein Ziel der Finanzmarktaufsicht. Justament dieses Ziel finden Sie dann - und jetzt komme ich zum nächsten Artikel - in Artikel 9 Absatz 1 Litera b wieder, in dem gesagt wird, der Verwaltungsrat entscheide über Dinge, "die mit dem Ansehen des Finanzplatzes im Zusammenhang stehen". Das ist ein Teil des Ziels gemäss Artikel 5. Daher kann ich hier an sich dem Mehrheitsantrag zustimmen, weil er in Übereinstimmung mit Artikel 5 und damit mit den Zielen steht.
Ich komme zu Artikel 9 Absatz 1 Litera j, zum nächsten Minderheitsantrag: Da bitte ich Sie, nicht zuzustimmen. Ich habe beim Eintreten die Konstruktion der Finanzierung der Finma erklärt und Ihnen gesagt, dass der Bundesrat die Gebührenordnung zu genehmigen hat, dass er ein entsprechendes Rechnungswesen der Finma erwartet, dass er die Aufsicht über die Finma wahrnehmen muss und dass es eine Revisionsstelle gibt, sogar weiter gehend auch eine interne Revision und eine interne Kontrolle. Beides finden Sie auch in Artikel 9. Ich glaube, wir haben hier genügend Sicherungen eingebaut, um zu verhindern, dass dieses System finanziell - ich sage jetzt mal: - zu wuchern beginnt. Oder umgekehrt gefragt: Wie wollen Sie diese Finma, wenn einmal die Rechnung vorliegt, im Detail überprüfen? Das wird ein sehr schwieriges Unterfangen sein, eine Überprüfung, die Sie in anderen bundesnahen Bereichen eben so auch nicht vornehmen müssen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich komme zu Artikel 9 Absatz 3, zum letzten Minderheitsantrag: In den Absätzen 2 und 3 geht es um die Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Das ist ein schwieriges Thema; wir haben uns erste Gedanken gemacht. Wie bei allen Verwaltungsräten muss man sich die Frage stellen: Welche Persönlichkeiten bringen das grösste Rendement, welche Persönlichkeiten garantieren den Erfolg einer Institution? Da steht der Sachverstand mit Abstand an der Spitze. Nun gibt es natürlich zweifellos auch in diesem Bereich Frauen, die diesen Sachverstand haben. Das haben wir heute schon in der Schweizerischen Nationalbank. Entgegen dem, was behauptet wurde, habe ich dafür gesorgt, dass wir bei der Besetzung des Verwaltungsrates der Nationalbank 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer haben; es ist gelungen. Es gelingt, wenn man das will. Aber im Vordergrund steht erstens eindeutig, ob jemand fachkundig ist, und zweitens, ob jemand unabhängig von denjenigen ist, die zu beaufsichtigen sind.
Das ist im Bereich der Finanzmarktaufsicht sehr schwierig, weil natürlich letztlich die Finanzintermediäre am ehesten geeignet sind, sich in diesen Verwaltungsrat wählen zu lassen. Dann muss sichergestellt werden, dass sie unabhängig sind oder unabhängig werden von der Institution, in der sie ihr Fachwissen erworben haben. Klar ist auch, dass hier Wissen von Banken, von Versicherungen und von Selbstregulierungsorganisationen einfliessen muss. Klar ist auch - ich sage das in Richtung des Gewerbes -, dass eine KMU-Vertretung Einsitz nehmen muss; dies schon deshalb, weil es natürlich unter den Finanzintermediären und selbst unter den Banken durchaus KMU gibt, die ihr Wissen und ihr Know-how eben auch in diese Behörde einzubringen haben.
Ich empfehle Ihnen deshalb, der Minderheit Ihrer Kommission zuzustimmen und die Wahl des Verwaltungsrates nach den jetzt genannten Kriterien dem Bundesrat zu überlassen.