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preparatory:AB 71648

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Es handelt sich hier nicht um einen Minderheitsantrag, sondern um einen Einzelantrag Kaufmann. Wir haben ihn in der Kommission nicht diskutiert, deswegen erlaube ich mir, meine persönliche Meinung dazu zu äussern.

Wir haben beim KAG - ich möchte Sie daran erinnern - um den Anlegerschutz gerungen, wirklich gerungen. Und ich muss Ihnen auch sagen, dass hier aus der Sicht der SP, aus der Sicht der Linken einige wesentliche Einschnitte gemacht worden sind. Jetzt, bei den strukturierten Produkten, handelt es sich um komplizierte Anlagevehikel, die für die sogenannte Durchschnittsanlegerin oder den Durchschnittsanleger nicht einfach so überschaubar sind wie eine Aktie oder eine Obligation. Deswegen haben wir damals klar festgehalten, was in dem sogenannten vereinfachten Prospekt stehen soll.

Jetzt wollen Sie die Strafbarkeit dahingehend abschwächen und sagen: Was sicher drin sein muss, ist nur noch, dass es keine kollektive Kapitalanlage ist und dass keine Aufsicht besteht. Aber die materiellen Bestimmungen, dass der vereinfachte Prospekt leicht verständlich sein muss, und vor allem auch, dass er nach einem genormten Schema wesentliche Merkmale dieses Produktes darstellen muss, nämlich wie allenfalls der Kapitalschutz ist, wie eine Gewinnbeteiligung berechnet wird usw. Darauf soll neu verzichtet werden. Ich verstehe nicht ganz, dass Sie so locker vorschlagen, dass von Artikel 5 Absatz 2 nur noch Litera c erfüllt sein müsse, aber nicht zum Beispiel Litera a. Litera a ist sehr einfach zu erfüllen, ist auch verständlich. Aber Verständnis habe ich, Herr Bundesrat, dass man den sogenannten Durchschnittsanleger oder die Durchschnittsanlegerin nicht so einfach justiziabel definieren kann.

Mit dem Antrag droht die Gefahr, dass der Anlegerschutz aufgeweicht wird. Deshalb werde ich mich enthalten, wenn nicht sogar den Antrag ablehnen. Ich denke, wir machen es uns zu einfach. Wir sind Erstrat, folglich wird der Ständerat diese Sache nochmals genau prüfen können.

Ich kann nicht aus Sicht der Kommission dazu Stellung nehmen. Ich habe nur meine persönliche Meinung kundgetan und gesagt, dass ich eine Aufweichung des Anlegerschutzes befürchte.

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