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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Alles ist relativ. Das zeigt sich jetzt bestens bei diesen Grössenordnungen. Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, worum es geht. Es ist, wie Herr Kaufmann gesagt hat: Man hat in der Kommission auch die Erhöhung dieser Strafandrohung im Kampf gegen feindliche Übernahmen beschlossen. Sie ist also im Zusammenhang mit dem Vorschlag zu sehen, die Meldepflicht mit Blick auf Übernahmeabsichten wesentlich zu verschärfen. Diesen Teil der Gesetzesänderung werden wir nachher diskutieren. Deshalb ist es natürlich nur folgerichtig, dass wir auch die Strafandrohungen verschärfen. Denn wenn wir die Meldepflicht durchsetzen wollen, muss die Strafandrohung präventiv wirken und pönalen Charakter haben.

Jetzt ist auf der einen Seite gesagt worden, das Strafmass hätte ruinösen Charakter. Es sei eine Verzehnfachung. Das stimmt nicht. Im Vergleich zum geltenden Recht ist es beileibe keine Verzehnfachung. Ich erlaube mir, Ihnen die geltenden Bestimmungen vorzulesen. Artikel 41 des Börsengesetzes - Verletzung von Meldepflichten - besagt in Absatz 2: "Die Busse beträgt höchstens das Doppelte des Kauf- oder Verkaufspreises." Und dann wird bestimmt, wie der Verkaufspreis berechnet wird. Wenn es also um die Übernahme einer mittleren Unternehmung von einem Wert von 50 bis 100 Millionen Franken geht, wäre die theoretische Bussenandrohung heute immerhin 100 bis 200 Millionen Franken. Da ist das Höchstmass von 20 Millionen, wie wir es jetzt vorschlagen, ein Klacks. Das ist die eine Seite der Medaille, Herr Schwander; so kann man es nämlich auch sehen.

Das andere ist der Vergleich mit dem Entwurf des Bundesrates, mit den 2 Millionen Franken. Der Bundesrat hat aber gar keine Verschärfung gegen Raids und Übernahmeversuche vorgesehen. Deswegen hat er sich einfach im traditionellen Rahmen des Strafrechtes bewegt.

Jetzt kommt das zweite Argument. Es würde nicht die Unternehmung bestraft, sondern es würden einzelne Personen, die strafbar sind, zur Kasse gebeten. Es ist so: Strafbar sind natürliche Personen. Bei der Festlegung des Strafmasses wird die Richterin oder der Richter selbstverständlich auf die persönlichen Verhältnisse Rücksicht nehmen. Wenn der Täter ein CEO mit Einkommensverhältnissen von Herrn Vasella mit einem Jahresgehalt von 30 Millionen Franken und mehr wäre, sind die 20 Millionen kein Problem. Das kann er fast aus der Portokasse bezahlen.

Und Sie sehen: Je nachdem, wie man das ganze Geschäft betrachtet, bekommt der Antrag, wie ihn die Kommission vorlegt, sehr viel Sinn. Das Strafmass wirkt abschreckend. Die Kommission bittet Sie deshalb, daran festzuhalten, und zwar grossmehrheitlich mit 17 gegen 5 Stimmen.

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