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preparatory:AB 72217

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Bei dem für die Vorlage zentralen Artikel 38 geht es um die Umlagerung von den Milchpreisstützungen zu den Direktzahlungen. Warum das? Der Hauptgrund für die Umlagerung von Geldern der Marktstützung für Milch zu den RGVE-Beiträgen ist die Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009. Ohne Begrenzung der Gesamtmilchmenge, so die Argumentation des Bundesrates, mache die Milchmarktstützung im bisherigen Umfang, welche pro Kilogramm Milch ausgerichtet wird, ökonomisch keinen Sinn mehr. Sie würde einen Anreiz darstellen, die Milchmenge zu erhöhen, was in der Folge auf den Preis drücken würde. Die Bundesgelder wären nicht effizient eingesetzt.

Das Parlament hat im Rahmen der "AP 2007" mit Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes die Grundlage für die Umlagerung von Geldern aus der Marktstützung hin zu RGVE-Beiträgen geschaffen, die neu grundsätzlich für alle raufutterverzehrenden Nutztiere, also auch für Milchkühe, ausgerichtet werden. Für Betriebe mit Milchproduktion werden die Beiträge heute entsprechend der vermarkteten Milchmenge und unter Berücksichtigung der für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel gekürzt. Dies erfolgt über den Abzug für vermarktete Milch: Pro 4400 Kilogramm vermarktete Milch verringert sich die Anzahl beitragsberechtigter Tiere um eine Grossvieheinheit, also um eine raufutterverzehrende Grossvieheinheit.

Ein erster Umlagerungsschritt wurde im März 2006 vom Bundesrat beschlossen und wird auf 2007 umgesetzt. In den Jahren 2007 und 2008 wird für die vom Abzug für vermarktete Milch betroffenen Grossvieheinheiten ein Beitrag von 200 Franken ausbezahlt. Das ergibt Kosten von 113 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert wird dieser Beitrag durch eine Reduktion der jährlichen Milchmarktstützung um 66 Millionen Franken, ergänzt durch Mittel aus den allgemeinen Direktzahlungen.

Mit der "AP 2011" ist auf 2009 ein zweiter Umlagerungsschritt geplant. Wegen des starken Abbaus der Milchmarktstützung auf 2009, nach dem Willen des Bundesrates und der Minderheit, soll lediglich die Verkäsungszulage auf wesentlich tieferem Niveau beibehalten werden. Dafür kann bei den Rindvieh-Grossvieheinheitsbeiträgen auf den Abzug für vermarktete Milch verzichtet werden. Das ist die gemäss Botschaft vorgesehene Streichung bei Artikel 73 Absatz 5 Buchstabe d. Die Befristung der Zulage für verkäste Milch in Artikel 188 soll aufgehoben werden.

Der Bundesrat will die Verkäsungszulage für 2008 auf 15 Rappen pro Kilogramm belassen und ab 2009 um 5 Rappen auf 10 Rappen reduzieren. Die Siloverzichtszulage soll ganz aufgehoben werden. Als Ausgleich würden beim bundesrätlichen Modell die Rindvieh-Grossvieheinheitsbeiträge für Milchkühe, also die Raufutterverzehrer-Beiträge, ab 2009 von 200 auf 600 Franken pro Kuh erhöht. Die Minderheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates.

Die Mehrheit der Kommission hat sich dafür ausgesprochen, die Zulagen für die Milchwirtschaft weiter auf dem Niveau von 2007, also bei 15 Rappen, zu belassen. Die Richtung der Vorlage stimmt auch für die Mehrheit der Kommission, aber das Tempo ist nach ihrer Beurteilung zu forsch. Bei dieser Bestimmung können wir das Tempo etwas zurücknehmen.

Heute werden 42 Prozent der Milch zu Käse verarbeitet; das ist also ein wichtiger Sektor. Die Milchwirtschaft ist eine Hauptsäule für die Produktion unserer Landwirtschaft. Die produzierende Landwirtschaft muss auch gestützt und unterstützt werden. Innerhalb der Milchwirtschaft ist der Käse ein Hauptprodukt. Die Schweiz produziert jedes Jahr 170 000 Tonnen Käse, wovon 60 000 Tonnen exportiert werden. Wenn dieser Markt auf den 1. Juli 2007 völlig liberalisiert wird, muss sich die Schweizer Käsewirtschaft in den neuen Märkten positionieren können. Die Verkäsungszulage sehen wir in diesem Sinne als Anschubfinanzierung.

Die Kommissionsmehrheit möchte also die Verkäsungszulage auf dem Niveau von 15 Rappen weiterziehen. Sie erhöht gegenüber dem Beschluss des Ständerates auch die Mittel für die Milch im entsprechenden Ausmass. Massnahmenkonzept und Finanzierung sind damit konsistent. Zudem wird dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, bei der Zuteilung der Beiträge einerseits auf den Kreditrahmen und andererseits auf die Mengenentwicklung Rücksicht zu nehmen. Damit wird ein Signal zugunsten der produzierenden Landwirtschaft gesetzt.

Darum empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. In der Kommission fiel der Entscheid mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.