AB 72337
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 56 Stimmen
[VS]
Art. 64, 65, 67-69
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 70
Antrag der Mehrheit
Abs. 6 Bst. b
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 2 Bst. b
b. eine ausgeglichene Düngerbilanz, wobei mindestens 50 Prozent des Hofdüngers auf der eigenen oder der zugepachteten Betriebsfläche ausgebracht werden müssen.
[VS]
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Abs. 2 Bst. f
f. .... der Pflanzenbehandlungsmittel, das Verbot von Vorauflauf-Herbiziden sowie das Verbot von chemisch-synthetischen Insektiziden im Ackerbau.
[VS]
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Abs. 2 Bst. g
g. den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und Futtermittel aus importierten gentechnisch veränderten Pflanzen.
[VS]
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
Abs. 4
.... Tierschutzgesetzgebung sowie der Bestimmungen über den Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft ist Voraussetzung .... (Siehe auch Änderung des bisherigen Rechtes, 1. Obligationenrecht)
[VS]
Antrag der Minderheit
(Genner, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Abs. 7
Der Bundesrat legt ökologische Ziele mit Zeitvorgaben fest. Er gestaltet unter anderem die Direktzahlungen so, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden.
[VS]
Antrag Wäfler
Abs. 1
.... allgemeine Direktzahlungen, Ökobeiträge und Ethobeiträge aus. Er fördert mit Direktzahlungen naturnahe, umweltfreundliche und tierfreundliche Produktionsformen sowie die nachhaltige Nutzung von Sömmerungsbetrieben und Sömmerungsweiden (Sömmerungsbeiträge).
Abs. 3
Streichen
Schriftliche Begründung
Die bisher für Ökobeiträge und Ethobeiträge verwendeten finanziellen Mittel werden für die Kompensation von zusätzlichen Marktstützungsmassnahmen und die Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen innerhalb des Rahmenkredites gemäss Bundesrat verwendet resp. umgelegt.
Die bisherigen verschiedenen Kategorien von Direktzahlungen verursachen sowohl beim Bund und den Kantonen als auch bei den Landwirten einen überproportionalen administrativen Vollzugs- und Kontrollaufwand. Deshalb sind die hier eingesetzten Mittel im Rahmen der "AP 2011" für zusätzliche Marktstützungsmassnahmen und die allgemeinen Direktzahlungen zu verwenden resp. umzulegen. Auch [PAGE 271] sachlich sind die bisherigen separaten Direktzahlungskategorien Öko- und Ethobeiträge im Blick auf Artikel 70 Absatz 4, welcher die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Gewässerschutz-, des Umweltschutz- und des Tierschutzgesetzes voraussetzt, kaum zu rechtfertigen.
[VS]
Antrag Bader Elvira
Abs. 5 Bst. d
d. Grenzwerte bezüglich der Fläche oder Tierzahl je Betrieb, ab denen die Beitragssätze abgestuft werden;
Schriftliche Begründung
Im Rahmen der "AP 2007" wurde die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche und Tierzahl im Juni 2003 aufgehoben (AS 2003 4217, 4223). Noch bevor die Aufhebung der Abstufung in Kraft getreten ist, wurde in der Wintersession 2003 das Entlastungspaket 2003 behandelt. Damit wurde die Inkraftsetzung der Aufhebung auf den 1. Januar 2008 verschoben, indem in den Übergangsbestimmungen in Artikel 187b ein neuer Absatz 8 eingefügt wurde (AS 2004 1633, 1645). Deshalb steht Buchstabe d von Artikel 70 Absatz 5 in der Fahne als geltendes Recht, weil er jetzt noch gilt, aber nur bis Ende dieses Jahres.
Nun schlägt der Ständerat die Wiedereinführung der Abstufung vor. Zur Aufhebung der Abstufung hat der Ständerat die Übergangsbestimmung in Artikel 187b Absatz 8 gestrichen. Mit der Streichung von Artikel 187b Absatz 8 wird jedoch lediglich die Verschiebung der Aufhebung der Abstufung annulliert und nicht die Aufhebung der Abstufung selbst. Nun entspricht es dem klaren Willen sowohl des Ständerates als auch unserer Kommission, dass Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d weiterhin gelten soll, und zwar unbefristet. Hierfür muss der Text von Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d im Landwirtschaftsgesetz wieder eingeführt werden.
[VS]
Antrag Kunz
Abs. 5 Bst. d
d. nach diesem Absatz können auf einem Betrieb für die erste SAK (Standardarbeitskraft) höchstens 65 000 Franken und für jede weitere SAK höchstens 30 000 Franken ausgelöst werden.
Schriftliche Begründung
In der Vernehmlassung zur "AP 2011" wurde mehrheitlich verlangt, die Direktzahlungen vermehrt an die SAK zu binden. Dieses Kriterium wurde leider nicht berücksichtigt, vielmehr werden mit dem heutigen System grossflächige Extensivbetriebe bevorzugt. Mein Vorschlag macht eine minimale Korrektur in die richtige Richtung, ist doch eine produzierende Landwirtschaft mit 400 000 Arbeitsplätzen in der Ernährungswirtschaft die günstigste Form zur Erhaltung einer intakten Landschaft. Mit den allenfalls freiwerdenden finanziellen Mitteln sollte die Landmobilität gefördert werden.
[VS]
Antrag Müller Walter
Abs. 5 Bst. f
f. .... keine Beiträge ausgerichtet werden. Für verheiratete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen und für verwitwete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen mit Kindern, deren Einkommen und Vermögen in der Veranlagung des verwitweten Bewirtschafters oder der verwitweten Bewirtschafterin mitberücksichtigt wird, legt der Bundesrat höhere Grenzwerte fest.
Schriftliche Begründung
Aus einem Brief eines betroffenen Bauern: "Durch die aktuelle Gesetzeslage werde ich 'dank' einer guten Vorsorgelösung nach dem Tod meiner Ehefrau auch noch den Betrieb verlieren. Jetzt entsteht folgende Situation:
Vermögen: grösseres steuerbares Vermögen (Kapitalleistung der Versicherung und kleinerer Sozialabzug). Die Erbschaft meiner Frau an unsere Kinder erscheint zwar in meiner Steuererklärung, ich kann aber nicht darüber verfügen. Mein Erbanteil ist im Betriebsvermögen enthalten (wie üblich hatten wir neben dem Betrieb nicht mehr viel andere Vermögenswerte). Die Vermögensgrenze senkt sich (kein Verheiratetenzuschlag mehr). Die Direktzahlungen werden gekürzt. Ich habe keine Möglichkeit, das Vermögen zu vermindern, da die liquiden Teile zum Kindsvermögen gehören, der Betrieb ist bis zur Belehnungsgrenze belastet.
Einkommen: Das steuerbare Einkommen bleibt gleich, da der Lohnausfall meiner Frau durch die UVG und die AHV ausgeglichen wird. Das verfügbare Einkommen sinkt hingegen, da ich neue Lohnkosten für die Kinderbetreuung habe. Diese Lohnkosten können nur zum geringsten Teil von den Steuern abgezogen werden (2000 Franken pro Kind und Jahr im Kanton St. Gallen). Die Einkommensgrenze sinkt (kein Verheiratetenzuschlag mehr). Die Direktzahlungen werden gekürzt."
Im vorliegenden Fall werden die Direktzahlungen praktisch auf Null gekürzt, was nun für den betroffenen Bauern nach dem Verlust der Ehefrau unweigerlich auch zum Verlust des Betriebes führt.
[VS]
Antrag Föhn
Abs. 5bis
Der Bundesrat kann Grenzwerte pro Betrieb und Betriebsleiter oder SAK festlegen.
Schriftliche Begründung
Ich will besonders die produzierende Landwirtschaft stärken. Denn es kann nicht angehen, dass extensiv bewirtschaftete Grossflächen überproportional abgegolten werden.
[VS]
Eventualantrag de Buman
(Ergänzung zum Antrag der Minderheit Hämmerle bei Artikel 70 Absatz 4)
Art. 5 Abs. 1
.... Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass mittels der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel (Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag) die Arbeitsbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Angestellten in der Landwirtschaft Einkommen erzielen, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.
Schriftliche Begründung
Der bestehende Artikel 5 Absatz 1 lautet:
Mit den Massnahmen dieses Gesetzes wird angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.
[VS]
Art. 70
Proposition de la majorité
Al. 6 let. b
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer)
Al. 2 let. b
b. un bilan de fumure équilibré, au moins 50 pour cent des engrais de ferme devant être épandus sur la surface appartenant à l'exploitation ou affermée.
[VS]
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Al. 2 let. f
f. .... de traitement des plantes, l'interdiction des herbicides en prélevée et l'interdiction des insecticides chimiques de synthèse dans la culture des champs.
[VS]
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Al. 2 let. g
g. la renonciation aux semences génétiquement modifiées et aux aliments pour animaux issus de végétaux importés génétiquement modifiés.
[VS] [PAGE 272]
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer)
Al. 4
.... applicables à l'agriculture ainsi que les dispositions du contrat-type de travail dans l'agriculture. (Voir aussi la modification du droit en vigueur, 1. Code des obligations)
[VS]
Proposition de la minorité
(Genner, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin Remo, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Al. 7
Le Conseil fédéral fixe les objectifs écologiques avec un calendrier. Il conçoit notamment les paiements directs de telle manière que les objectifs fixés soient atteints dans le cadre du calendrier prévu.
[VS]
Proposition Wäfler
Al. 1
.... prestations écologiques requises. Les paiements directs servent à promouvoir des modes de production respectueux de la nature, de l'environnement et des animaux, ainsi que la gestion durable d'exploitations et de pâturages d'estivage (contributions d'estivage).
Al. 3
Biffer
[VS]
Proposition Bader Elvira
Al. 5 let. d
d. la surface ou le nombre d'animaux par exploitation au-delà desquels les contributions sont réduites;
[VS]
Proposition Kunz
Al. 5 let. d
d. les contributions visées par le présent alinéa ne peuvent dépasser 65 000 francs par exploitation pour la première unité de main-d'oeuvre standard et 30 000 francs pour chaque unité supplémentaire.
[VS]
Proposition Müller Walter
Al. 5 let. f
f. .... ou refusées; pour les exploitants mariés et pour les exploitants veufs qui ont des enfants dont le revenu et la fortune s'ajoutent à ceux de leur parent survivant pour la détermination de l'impôt, le Conseil fédéral fixe des valeurs limites plus élevées.
[VS]
Proposition Föhn
Al. 5bis
Le Conseil fédéral peut fixer des valeurs limites par exploitation et chef d'exploitation ou par UMOS.
[VS]
Proposition subsidiaire de Buman
(en complément à la proposition de la minorité Hämmerle à l'article 70 alinéa 4)
Art. 5 al. 1
.... Le Conseil fédéral intervient pour que les employés agricoles bénéficient grâce aux moyens légaux disponibles (convention collective de travail, contrat-type de travail) de conditions de travail qui leur permettent de toucher un revenu comparable à celui de la population active dans les autres secteurs économiques de la même région.