AB 72390
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Die beiden Berichterstatter verzichten auf das Wort.
[VS]
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Dupraz .... 10 Stimmen
Dagegen .... 134 Stimmen
[VS]
Art. 87 Abs. 3
Antrag Triponez
Der Bund kann Beiträge und Investitionskredite auch an gewerbliche Kleinbetriebe ausrichten, sofern sie landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Schriftliche Begründung
Mit meinem Einzelantrag schlage ich eine enger gefasste Variante zu Artikel 87bis des Landwirtschaftsgesetzes vor, den der Ständerat mit 21 zu 8 Stimmen angenommen hat, der letztlich aber an der Ausgabenbremse gescheitert ist. Um das Wichtigste gleich vorwegzunehmen: Es geht mir hier nicht um neue Subventionen für das Gewerbe, sondern um die Gleichbehandlung gewerblicher und bäuerlicher Gewerbebetriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten.
Der Ständerat hat den neuen Artikel 87bis aufgenommen, um gemäss Kommissionssprecher Hannes Germann "eine Ungerechtigkeit in der Behandlung von gewerblichen Betrieben zu beseitigen". Der Ständerat gewichtete dabei die Gleichbehandlung zweier völlig gleichwertiger Betriebe [PAGE 289] stärker als allfällige Bedenken bezüglich der Definition des Begriffs "Gewerbe". Mit meinem Einzelantrag bringe ich das gleiche Grundanliegen vor, schlage aber eine enger gefasste Variante vor, indem die Massnahmen auf gewerbliche Kleinbetriebe, sofern sie landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten, begrenzt werden, beispielsweise gewerbliche Käsereien. Damit wird den Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen. Der Bundesrat soll die Einzelheiten auf Verordnungsstufe regeln, namentlich die Definition von gewerblichen Kleinbetrieben. Selbstverständlich sollen die gleichen Kriterien wie bei den bäuerlichen Betrieben zur Anwendung gelangen: Grossunternehmen sollen auf keinen Fall unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen.
Die zuständigen Verantwortlichen haben geprüft, ob eine Gleichbehandlung auch über die neue Regionalpolitik erreicht werden könnte, wie es von einzelnen Mitgliedern der WAK vorgeschlagen worden ist. Es hat sich gezeigt, dass damit die Ungleichbehandlung gewerblicher Kleinbetriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten, nicht eliminiert werden kann. Für Kleinbetriebe ist es üblich, dass die Unternehmensinhaberin oder der Unternehmensinhaber sehr stark operativ in den Betrieb involviert ist und die Zeit sowie das Netzwerk fehlen, um die anspruchsvollen und administrativ aufwendigen Mechanismen der neuen Regionalpolitik zu nutzen. Es braucht daher zwingend eine entsprechende Regelung im Landwirtschaftsgesetz.
Ich appelliere daher an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates, meinem Einzelantrag zu folgen und dem seit Jahren geforderten Anliegen der Gleichbehandlung gewerblicher Kleinbetriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten, zu entsprechen. Einerseits verlangen wir von den Gewerbebetrieben, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen können, beispielsweise von den Dorfkäsereien, die ab dem Juni 2007 im offenen europäischen Markt stehen. Andererseits sind wir aber nur bereit, eine mehrheitlich in bäuerlichem Besitz stehende Käserei zu unterstützen. Darin unterscheiden wir uns von der gängigen Praxis der Europäischen Union, die schon heute die Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten viel stärker unterstützt. Eine massvolle Korrektur im Landwirtschaftsgesetz ist daher überfällig.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages und bin überzeugt, dass seine Umsetzung für die Zusammenarbeit zwischen Gewerbe und Landwirtschaft nur förderlich sein kann.
[VS]
Art. 87 al. 3
Proposition Triponez
La Confédération octroie également des contributions et des crédits d'investissements à de petites entreprises artisanales pour autant que celles-ci transforment et commercialisent des matières premières agricoles et des produits agricoles à haute valeur ajoutée. Le Conseil fédéral règle les détails.
[VS]
Art. 87bis
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Germanier, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Walter Hansjörg)
Der Bund kann Beiträge und Investitionskredite an gewerbliche Betriebe ausrichten, welche durch Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Rohstoffe und Erzeugnisse einen wesentlichen Beitrag zur höheren Wertschöpfung für regionale Produkte erzielen.
[VS]
Art. 87bis
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Germanier, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Rime, Schibli, Walter Hansjörg)
La Confédération peut allouer des contributions et des crédits d'investissements à des entreprises artisanales qui contribuent substantiellement à l'augmentation de la valeur ajoutée de produits régionaux par la transformation et la commercialisation de matières premières agricoles et de produits agricoles.
[VS]
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Man hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Antrag der Minderheit Wandfluh zu Artikel 87bis fast das Gleiche betrifft wie der Antrag Triponez. Über den Einzelantrag Triponez wird keine Diskussion geführt; es besteht auch die Möglichkeit, dass der Antrag zurückgezogen wird. Ich schlage deshalb vor, dass wir die beiden Artikel in einer gemeinsamen Debatte beraten. Ich bin immer dafür zu haben, wenn man eine Debatte verkürzen kann. - Sie sind damit einverstanden.