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preparatory:AB 72533

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-18

Wortprotokoll

Artikel 14a Absatz 5 legt fest, dass die Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung in enger Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgen. Mit dem ersten Satz der ständerätlichen Fassung kann unsere Kommission leben, ehrlich gesagt sogar besser leben, denn die Formulierung in der nationalrätlichen Vorlage, wie wir sie in der Frühjahrssession im März beschlossen haben, ist schwerfällig. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den sprachlich deutlich besseren Satz des Ständerates zu übernehmen.

Der zweite und der dritte Satz der ständerätlichen Variante bedeuten jedoch eine materielle Änderung der Bestimmung. Sie besagen, dass die IV dem Arbeitgeber während der Eingliederungsphase einen Beitrag leistet. Es werden sozusagen Prämien für eine Wiedereinstellung ausgerichtet. Besonders gewiefte Arbeitgeber könnten, so wenigstens die Befürchtung der Kommissionsmehrheit, den Weg über die IV wählen, um an günstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kommen, und sich damit einen Konkurrenzvorteil verschaffen. Obwohl die Regelung keine Lohnsubvention auf Dauer vorsieht, kämen die Massnahmen nach Berechnungen der Verwaltung auf rund 10 Millionen Franken zu stehen, was eindeutig zu teuer ist. Es kommt dazu, dass dieses Anliegen eigentlich bereits in Artikel 18 Absatz 3 erfüllt wird. Gemäss dieser Bestimmung kann die Versicherung dem Arbeitgeber einen Risikobeitrag vergüten, wenn die versicherte Person im Rahmen einer Arbeitsvermittlung innerhalb von zwei Jahren wieder erkrankt. Der Hinweis auf Artikel 7b1 ist im Verlaufe der Debatte bereits gemacht worden.

Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.