preparatory:AB 72567
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen. Es geht bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals um einen Betrag von etwa 50 Millionen Franken, gemessen an einem Substrat von 2 Milliarden Franken, die von der IV zu den Kantonen transferiert werden. Jetzt kommt dazu, dass von diesen rund 50 Millionen Franken etwa 60 Prozent beim Bund bleiben, ein Teil bleibt bei der IV, um die Finanzierung der Weiterbildung des Fachpersonals zu gewährleisten, und nur der Rest geht an die Kantone. [PAGE 1223]
Dieser von der Minderheit hier beantragte Ausstieg, gestaffelt über zehn Jahre, steht in völligem Widerspruch zu allem, was sonst an Übergangsbestimmungen beim NFA nötig ist, denn man schafft damit während zehn Jahren einen unsicheren Zustand für die Globalbilanz und für die Abwicklung, für den ganzen Mechanismus des NFA. Die Ausgleichsinstrumente können während dieser Zeit nie genau definiert werden und müssen immer wieder angepasst werden. Das ist nach unserer Meinung, gemessen an der Klarheit der Situation zwischen IV, Kanton und Bund bei der Übertragung dieser Aufgaben, unangemessen und würde das ganze Projekt komplizieren.
Bleiben Sie bei der vom Ständerat vorgeschlagenen Lösung. In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.