preparatory:AB 72604
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
In der Abstimmung vom 24. November 2004 haben Volk und Stände einer Änderung der Bundesverfassung zugestimmt, welche den Finanzausgleich unter den Kantonen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu ordnet. Die nun vorliegende Ausführungsgesetzgebung mit den drei Total- und 30 Teilrevisionen ist über weite Strecken eine technische, organisatorische Anpassung an die in der ersten, normativen Phase beschlossene Einteilung in Bundes-, Kantons- und Verbundaufgaben. Die entsprechenden verfassungsmässigen Vorgaben schränken naturgemäss den Spielraum für alternative Lösungen ein.
So ist der Ständerat als Erstrat in der Frühjahrssession bereits weitgehend dem Bundesrat gefolgt, und Ihre vorberatende Kommission geht nach elf Sitzungen grundsätzlich in die gleiche Richtung. Sie hat ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen und in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Immerhin stehen noch über 30 Minderheitsanträge zur Debatte. Die ablehnende Minderheit befürchtet insbesondere einen Sozialabbau als Folge der Kantonalisierung in Teilen des Sozialbereichs und vermisst eine Harmonisierung im Bereich der Stipendien.
Ihre Kommission hat neben den einschlägigen Vertretungen der Kantonsregierungen sowie von Fachverbänden, deren Standpunkte im Übrigen nicht immer deckungsgleich waren, vor allem Behindertenorganisationen, Studentenverbände sowie die Bauwirtschaft angehört. Die Kommission versuchte dem Grundsatz nachzuleben, Anträge abzulehnen, die nichts mit der Ausführung des NFA zu tun haben. Solche [PAGE 1197] durchaus berechtigten Anliegen wurden in die einschlägigen Gesetzgebungsprojekte verwiesen. Wir sind keine Fachkommission und sollten nicht in die Zuständigkeitsbereiche anderer Kommissionen eingreifen. Dagegen haben wir uns um sachliche und terminliche Koordination, beispielsweise mit WBK und KVF, bemüht.
Auf der umfangreichen Fahne ist Ihnen der Begriff "Mantelerlass" aufgefallen. In einem einzigen Bundesgesetz werden 30 Gesetze geändert, und im Anhang werden drei Bundesgesetze totalrevidiert bzw. neu geschaffen. Es handelt sich also um eine einzige Vorlage. Wäre dem nicht so, könnten einzelne Teile herausgebrochen werden. Die Vorlage liefe Gefahr, als unbrauchbares Stückwerk zu enden, und könnte nicht - oder jedenfalls nicht termingerecht - umgesetzt werden. Andererseits muss, wer mit der Gesetzesrevision nicht einverstanden ist, gegen das gesamte Projekt das Referendum ergreifen.
Im Konzept des NFA werden neue Instrumente eine wichtige Rolle spielen. Ich erwähne lediglich die Programmvereinbarungen und als finanzielles Gegenstück dazu die Globalbeiträge. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe - also die Stunde der Wahrheit - wird allerdings Gegenstand einer dritten Vorlage sein. Weil wir es mit einem sehr komplexen Geschäft zu tun haben, hat die Kommission sich für mehrere Berichterstatter entschieden. Ohne diesen vorzugreifen, möchte ich bereits beim Eintreten kurz erwähnen, in welchen Bereichen die Kommission besonders intensive Diskussionen geführt hat.
Der erste Bereich sind die Nationalstrassen. Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen waren bisher gemeinsame Aufgaben von Bund und Kantonen. Mit dem NFA gehen ein allfälliger, über das bereits beschlossene Netz hinausgehender Ausbau sowie vor allem der Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen an den Bund über. Strittig ist, wieweit die Kantone auf der operativen Ebene nach wie vor beteiligt bleiben sollen. Gemäss Entwurf des Bundesrates schliesst der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen über die Ausführung des betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalts ab, übernimmt aber allein die Ausführung des projektgestützten Unterhalts. Der Ständerat hat demgegenüber beschlossen, dass die Kantone auch bei der Ausführung des grossen Unterhalts mitwirken können, wenn der Bund mit ihnen entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliesst. Die Kommission betrachtet diese Lösung als Abweichung vom Prinzip einer konsequenten Aufgabenteilung und folgt mit 15 zu 8 Stimmen der Version des Bundesrates.
Der zweite Bereich ist die Bildung. Stipendien und Studiendarlehen werden durch das Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich neu geregelt und als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen definiert. Die Kommission bzw. die Mehrheit folgt durchgängig dem Bundesrat und Ständerat und hat alle Anträge abgelehnt, welche eine grössere Harmonisierung im Stipendienwesen vorschlagen. Die Kommission möchte im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung nur Gesetzesänderungen vornehmen, welche unmittelbar auf den NFA zurückzuführen sind. Weitere Reformen sollen im Rahmen anderer Vorlagen behandelt werden. Nicht erfolgreich war daher z. B. ein Antrag, wonach das Bundesgesetz Grundsätze für die Bemessung der Höhe der Ausbildungsbeiträge vorsehen sollte.
Ein dritter Schwergewichtsbereich ist die soziale Sicherheit. Die Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bleibt gemäss dem NFA eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bundesbeitrag wird aber gegenüber heute um etwa 6 Millionen Franken vermindert. Mit 14 zu 9 Stimmen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, welcher die Kantone verpflichten wollte, die bisher von Bund und Kantonen geleisteten Beiträge während mindestens drei Jahren nach Inkrafttreten des NFA beizubehalten. Auch beim neuen Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) und bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (ELG) folgt die Kommission weitgehend dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates.
Die Kommission anerkennt, dass die NFA-Ausführungsgesetzgebung den Anliegen der Behindertenverbände über weite Strecken Rechnung trägt und damit die im Vorfeld der Abstimmung über die erste NFA-Vorlage gemachten Versprechungen erfüllt. Ein Antrag, der die Kantone verpflichten will, sich so weit an den Kosten für einen Aufenthalt in einem Heim zu beteiligen, dass keine Person wegen diesem Aufenthalt sozialhilfeabhängig wird, wurde mit 16 zu 10 Stimmen abgelehnt, ebenso mit 15 zu 9 Stimmen ein Antrag, der die Bestimmung des anzurechnenden Betrages für persönliche Auslagen von Heimbewohnern nicht den Kantonen überlassen, sondern im Bundesgesetz mit 5400 Franken pro Jahr festlegen will.
Abschliessend möchte ich mich bei den Kommissionsmitgliedern für ihre konstruktive Arbeit bedanken. Dasselbe tue ich gerne gegenüber dem Bundesrat, der Verwaltung und den Parlamentsdiensten, die uns fachkompetent begleitet haben. Schliesslich danken wir dem Büro, das mit seiner Planung dazu beigetragen hat, dass wir unser Versprechen, das Geschäft in dieser Session erledigen zu können, einhalten werden. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, können dazu ebenfalls einen Beitrag leisten, indem Sie möglichst den Anträgen der Kommissionsmehrheit bzw. dem Ständerat folgen.