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preparatory:AB 72696

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-20

Wortprotokoll

Zuerst zum Minderheitsantrag Goll zu Absatz 2 Buchstabe a: Im Gegensatz zum Ifeg, das wir vorhin behandelt haben, ist hier der alters- und sozialpolitische Bereich die eigene Domäne der Kantone. Beim Ifeg haben wir eine verfassungsmässige Grundlage, und aufgrund dieser Verfassungsgrundlage haben wir das Gesetz gemacht. Hier ist es etwas anders, hier haben wir keine Verfassungsgrundlage, um tätig zu werden, und deshalb würde die Annahme des Minderheitsantrages Goll einen unnötigen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen darstellen.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Zum Minderheitsantrag Bruderer zu Absatz 2 Buchstabe b: Hier ist zu sagen, dass die Kantone in drei Bereichen Handlungsspielräume behalten wollen. Das haben sie uns gegenüber bei der Vorbereitung dieses Geschäftes deutlich zum Ausdruck gebracht. Das gilt erstens für den Bereich des Vermögensverzehrs, zweitens wollen sie die Kosten über die Gestaltung der Tagestaxen begrenzen können, und drittens wollen sie justament die persönlichen Auslagen selber festlegen. Deshalb wehren sie sich gegen die Fixierung eines Betrags; im vorliegenden Fall beliefe er sich auf 5400 Franken.

Es wäre aus verschiedenen Gründen falsch, wenn wir hier im Gesetz einen Betrag festlegen würden:

1. Der Bedarf könnte mit der Zeit ja steigen, und vielleicht sind 5400 Franken in zwei oder drei Jahren nicht mehr das wert, was sie einmal waren; nicht nur wegen der Entwertung, sondern auch in Bezug auf die Ansprüche, auf die Bedürfnisse, auf die Kompetenzen. Man sollte nie konkrete Beträge in Gesetzen verankern; wenn schon, dann in Verordnungen.

2. Es gibt heute unterschiedliche kantonale Regelungen, und es gibt Kantone, die heute schon etwas mehr bezahlen. Diese Beträge würden Sie dann auf 5400 Franken herabsenken. Das wäre zum Nachteil derer, die heute schon eine bessere Regelung haben.

3. Es ist doch nicht dasselbe, ob ich in einem Alterswohnheim z. B. im Oberwallis lebe oder in der Stadt Genf. Die Lebenskosten in diesen Regionen sind in Gottes Namen unterschiedlich hoch, und diesen Unterschieden soll man doch Rechnung tragen können; und wer kann das besser als die Kantone?

Ich bitte Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen und in beiden Fällen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.