preparatory:AB 72733
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-20
Wortprotokoll
Die 30 Prozent waren eine politische Willensäusserung und sind insofern natürlich nicht in Stein gemeisselt. Aber es ist die Grösse, die jetzt gilt, die wir mit dem NFA übernehmen wollen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir das juristisch anders formulieren müssten, dann könnte man das im Ständerat noch einmal anschauen. Aber die Formel ist an sich klar. Sie lässt sich mathematisch ableiten und ist einfacher verständlich in der Formulierung der Minderheit II (Huber) als bei der Mehrheit. Wenn man sie anpassen muss, ist es einfacher nachzuvollziehen, warum man die Indikation dann in eine Verpflichtung verwandeln kann. Wie Sie das juristisch formulieren, ist eine andere Frage. Ich glaube, mit der Fassung der Minderheit II hätten wir ausreichende Klarheit; und es ist Sache der Verordnung, festzulegen, wie dann juristisch vorgegangen wird.