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preparatory:AB 72792

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und bittet Sie, den Minderheitsantrag Bortoluzzi abzulehnen.

Wir tun das nicht nur deshalb, weil im Abstimmungskampf um die NFA-Verfassungsbestimmungen Versprechungen abgegeben wurden. Es wurden verschiedene Versprechungen abgegeben. Ein Versprechen war, die Behindertenorganisationen bei der Umsetzung des NFA-Projektes mit einzubeziehen. Ein anderes Versprechen war, dass durch die Kantonalisierung der bisher kollektiven Leistungen, die über die IV finanziert werden, keine Leistungskürzungen, kein Sozialabbau, stattfinden. Was das erste Versprechen betrifft, so wurde dieses eingelöst: Die Behindertenorganisationen wurden für das zweite Paket in die Ausgestaltung auf [PAGE 1246] Gesetzesebene einbezogen. Das Versprechen hingegen, das nicht eingelöst wurde, ist, dass keine Leistungskürzungen stattfinden: Dieses Gesetzespaket enthält zahlreiche Bestimmungen, die dazu führen werden, dass vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich Leistungsabbau betrieben werden kann.

Dieses Gesetz, bei dem die Behindertenorganisationen mit einbezogen wurden, das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, ist ein Konsens; ein Konsens, der erreicht werden konnte zwischen dem Bundesrat, den Kantonen und eben den Behindertenorganisationen. Nur: So viel Biss, wie Herr Müller Walter uns hier weismachen wollte, so viel Biss verleiht dieses Ifeg den Behindertenorganisationen eben doch nicht. Wenn Sie Artikel 9 lesen, sehen Sie, dass die Bestimmungen sehr restriktiv sind: Es wird von Behindertenorganisationen "von gesamtschweizerischer Bedeutung" gesprochen, die "seit mindestens zehn Jahren bestehen" müssen, um überhaupt legitimiert zu sein, Beschwerde gegen die Anerkennung einer Institution - eingeschränkt nur auf diese Anerkennung - zu führen. Und in Absatz 2 wird festgehalten, dass der Bundesrat diejenigen Organisationen bezeichnet, die überhaupt zugelassen sind, Beschwerde zu führen.

Ich bitte Sie deshalb, den Konsens, der hier erzielt wurde, nicht zu zerstören und den Minderheitsantrag abzulehnen.

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