preparatory:AB 72885
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Einfach genial, wie die Technik funktioniert, wenn sie funktioniert - das ist schon beeindruckend.
Die Botschaft, die wir jetzt behandeln, enthält zwei Beschlussentwürfe. Aber wir behandeln hier nur den einen, nämlich den 9. Rahmenkredit für die KTU. Der zweite Beschluss, die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in bedingt rückzahlbare Darlehen, wurde in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen erst andiskutiert, es wurde aber noch nicht darüber beschlossen. Wir haben das zurückgestellt, da noch einige wesentliche Fragen zu klären sind.
KTU, konzessionierte Transportunternehmungen, irreführend auch als Privatbahnen bezeichnet, obwohl sie keine sind, betreiben 2000 Kilometer Schiene. Hier geht es um die Finanzierung von Investitionen in den Substanzerhalt dieser Schienen. Nach der Rückweisung der Bahnreform 2 durch beide Räte ist es nun so, dass wir nicht eine Leistungsvereinbarung beschliessen, sondern wie bisher einen Rahmenkredit, eben den 9. Rahmenkredit. Die Ziele dieser Übung sind ein hoher Sicherheitsstandard und ein guter Erhalt der Substanz dieser KTU-Infrastrukturen.
Die Botschaft zeigt nun das Dilemma sehr klar auf, vor dem wir stehen. Einerseits geht es um die nachhaltige Sicherung der Substanz, und andererseits haben wir die Restriktionen durch die knappen Bundesfinanzen, durch die Finanzpolitik. Der Bundesrat entschied sich angesichts dieses Dilemmas für den Vorrang der Bundesfinanzen. Der Ständerat und die nationalrätliche Kommission haben in diesem Spannungsfeld anders entschieden, nämlich zugunsten eines nachhaltigen Substanzerhalts. Konkret: Gemäss der Botschaft auf Seite 3929 beträgt der Finanzbedarf für die reine Substanzerhaltung des KTU-Netzes 80 Millionen Franken pro Jahr mehr, als der Bundesrat vorschlägt. "Ein nachhaltiger Substanzerhalt würde nach heutigen Erkenntnissen rund 120 Millionen Franken jährlich, davon etwa zwei Drittel zu Lasten des Bundes, mehr kosten" - das ergibt eben 80 Millionen Franken - "als den Unternehmen auf Basis der gültigen Finanzpläne zugeteilt werden konnte."
Das heisst nun: Mit den in der Botschaft vorgesehenen Mitteln kann die Substanz eben nicht erhalten werden. Es braucht statt der 600 Millionen Franken 920 Millionen Franken für die vierjährige Periode. Öffentliche Einrichtungen, die täglich von Abertausenden von Menschen benützt werden, nicht ordentlich zu unterhalten ist mindestens unklug. Wenn ich jetzt nicht Kommissionssprecher wäre, würde ich ein härteres Adjektiv wählen. Aber ich bin mir meiner Rolle durchaus bewusst.
Eine kleine Zwischenbemerkung: Das Sessionsprogramm ist für dieses Geschäft etwas suboptimal. Die RhB-Fahrt findet nämlich erst am nächsten Mittwoch statt. Dort würden Sie sehen und fühlen, was es heisst, wenn die Substanz nicht optimal unterhalten ist. Eigentlich müsste es umgekehrt sein: zuerst sehen und fühlen, dann beschliessen. Ich hoffe aber, dass Sie die Erfahrung etwas antizipieren und mit der Mehrheit beschliessen. [PAGE 1306]
Die Problematik der KTU-Landschaft und der KTU-Struktur wird auf Seite 3909 der Botschaft ausserordentlich kritisch oder auch selbstkritisch dargestellt. Ich zitiere nur ein paar wenige Punkte, damit Sie sehen, wo die Probleme liegen:
- "fehlender Überblick der Besteller, weil Abgeltung und Investitionshilfe voneinander getrennt sind und sich mit unterschiedlichen Laufzeiten überlappen";
- "unterschiedliche Beitragssätze der Kantone für Abgeltungen der Sparte Infrastruktur und Darlehen widersprechen einer ganzheitlichen Sicht auf die Infrastrukturfinanzierung";
- "ein einzelner Kanton kann eine Vereinbarung blockieren, es sei denn, ein anderer Kanton übernimmt ausnahmsweise dessen Anteil";
- "je grösser die Unternehmen durch Fusion werden, desto mehr Kantone sind beteiligt; dadurch werden Abstimmung und Entscheidfindung zunehmend erschwert, Fusionen an sich mithin uninteressant";
- "eine sinnvolle Investitionssteuerung kann nur über das ganze Unternehmen und nicht getrennt nach einzelnen Strecken oder gar Kantonsgebieten erfolgen".
Diese Aufzählung könnte ich noch erweitern. Allein schon daraus lässt sich ableiten, wie gross der Reformbedarf ist. Da reicht es nun sicher nicht, die Netze in Grund- und Ergänzungsnetze aufzuteilen und die Ergänzungsnetze sozusagen zur Liquidation freizugeben, wie das im ersten Anlauf zur Bahnreform 2 vorgesehen war. Die Reform der Bahnlandschaft Schweiz muss tatsächlich neu und intelligenter formuliert werden.
Ein anderes Problem der KTU-Struktur liegt darin, dass die verschiedenen KTU ganz unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Die RhB nimmt auf einem Sechstel der Schweizer Fläche in allen Bereichen - Güterverkehr, Personennahverkehr, Personenfernverkehr - eine SBB-Funktion wahr, die BLS in Teilbereichen. Andere KTU sind reine Regionalbahnen oder SBB-Zubringer. Die Gleichbehandlung all dieser KTU mit den SBB ist bei knappen Finanzmitteln offensichtlich kaum möglich, aber auch wenig sinnvoll. All dies ist nun eben nicht Bestandteil der Vorlage, aber all dies muss in nächster Zeit geklärt und entschieden werden. Jetzt aber über die Vernachlässigung der Substanz willkürlich Streckenschliessungen zu provozieren wäre undemokratisch und verantwortungslos.
Ich bitte Sie, einzutreten und durchwegs der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Über Einzelheiten werden wir in der Detailberatung reden.