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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-19

Wortprotokoll

Zum Schutze der aarenahen Wohnquartiere vor Hochwasser stehen zwei Massnahmen im Vordergrund: die Variante Stollen und die Variante Objektschutz. Der Bau eines Stollens zwischen Matte und Altenberg hat den Vorteil, dass es sich um eine weitgehend unsichtbare Lösung handelt. Ein solcher Entlastungsstollen hat aber auch Nachteile. Bei einem extremen Hochwasser ist die Abflusskapazität begrenzt. Deshalb wären noch zusätzliche Massnahmen, darunter auch der Objektschutz, erforderlich. Hinzu kommt, dass aufgrund der geologischen Unsicherheiten weitere Abklärungen nötig wären. Diese würden die geschätzten Kosten von etwa 120 Millionen Franken mit grosser Wahrscheinlichkeit noch in die Höhe treiben. Mit der Projektvariante Objektschutz können die Anforderungen an den Schutz vor einem extremen Hochwasser erfüllt werden. Geplant ist ein Massnahmenpaket, das den Bau von örtlichen Sohlenabsenkungen in der Aare sowie die Verstärkung und Erhöhung von bestehenden Ufermauern umfasst. Die Kosten für die Variante Objektschutz belaufen sich auf 50 Millionen Franken.

Die Kosten für beide Varianten würden hauptsächlich vom Kanton und vom Bund und nur in geringstem Umfang von der Gemeinde getragen. Der Bund leistet in der Regel 42 Prozent: Die Stollenlösung würde den Bund somit 50 Millionen Franken kosten, was 80 Prozent eines Jahresbudgets für Hochwasserschutz entspricht; die Lösung Objektschutz würde demgegenüber lediglich einen Bundesbeitrag von 21 Millionen Franken beanspruchen. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen hält fest, dass Finanzhilfen und Abgeltungen nur gewährt werden, wenn sie hinreichend begründet, wirtschaftlich wirkungsvoll und effizient sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet sind. Diese Voraussetzungen können nur mit der Variante Objektschutz, die billiger und in Bezug auf die Sicherheit [PAGE 350] effizienter ist, erfüllt werden. Dies wurde auch dem Tiefbauamt des Kantons Bern mitgeteilt. Konkret wurde gesagt, dass 50 Millionen Franken die obere Grenze für die anrechenbaren Kosten darstellen. Das entspricht Subventionen von maximal 21 Millionen Franken. Wenn der Kanton und die Stadt Bern diesen Betrag für eine Stollenlösung einsetzen wollen, erachtet dies der Bund zwar als nicht wirtschaftlich, aber als in der Entscheidungskompetenz des Kantons liegend.

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