AB 74227
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Es geht hier um die Übergangsbestimmungen, also um den Wechsel vom jetzigen in das künftige System, das wir gestern beschlossen haben. Dieses künftige System sieht ja vor, dass die Steuerung der Kapazität der Spitallandschaft durch Effizienz und Qualität gemacht wird. Wir werden die Fallpauschalen haben, die Transparenz einführen. Wir werden die Fallpauschalen an die Ergebnisqualität knüpfen. Das haben wir bei Artikel 49 Absatz 8 beschlossen, und wir haben sogar beschlossen, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Man wird mit den Fallpauschalen in Zukunft also eine Dynamisierung des Systems erleben: Betriebsvergleiche, Qualitätseinbindungen und schliesslich Veröffentlichung in einem gesamtschweizerischen Binnenmarkt. So wurde es gestern beschlossen.
Die Frage ist ja, wie man nun zu diesem System kommt. Aus dieser Optik ist unseres Erachtens in diesen Übergangsbestimmungen einiges noch ein klein wenig holperig und sollte noch einmal stringent durchdacht werden. Wir stellen uns vor, dass in diesen Übergangsbestimmungen nun als Erstes diese Fallpauschalen zügig aufgesetzt werden sollten. Hier gibt es noch einige technische Fragen. Gemäss Absatz 2 hat der Bundesrat die Einführungsmodalitäten und den Zeitpunkt zu bestimmen. Wir sind der Meinung, dass verbunden mit der entscheidenden Grundlage der Fallpauschale auch die kantonalen Planungen angepasst werden können und dass danach in einer zweiten Phase, wenn die Qualitätsindikatoren definiert sind, auch die Betriebsvergleiche erfolgen.
Wie das heutige System nun sequenziell möglichst zügig, aber auch möglichst stabil und geordnet ins neue übergeführt werden sollte, sollte vom Ständerat noch einmal abgeklärt werden, auch im Hinblick auf Unebenheiten. Wir sind der Meinung, dass der Antrag Markwalder Bär dazu führt, dass sich in der ersten Phase eine gewisse Konkordanz zwischen Fallpauschalen und Planung ergibt. Die Differenz zur ursprünglichen Mehrheit ist ja bezüglich Zeit nicht sehr gross; das macht vielleicht ein Jahr aus. Deshalb sind wir der Meinung, dass es vernünftig ist, dem Antrag Markwalder Bär zuzustimmen und bei Absatz 1 gleichzeitig der Minderheit Bortoluzzi zu folgen, weil damit diese Unebenheiten beseitigt werden. Nachher, bei den weiteren Schritten des Übergangs - Absätze 2bis, 3 und 4 -, folgen wir bei den Sequenzen jeweils der Mehrheit.
Insgesamt unterstützen wir also die Minderheit bei Absatz 1, den Antrag Markwalder Bär bei Absatz 2 und nachher die Schritte gemäss Mehrheit. Das sollte einen geordneten Übergang ermöglichen. Wir gehen allerdings davon aus, dass der Ständerat das mit Hilfe der Verwaltung noch einmal sehr genau unter die Lupe nimmt.