AB 74270
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-22
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich den Entscheid zum Antrag der Minderheit Banga nicht einfach gemacht, obwohl eigentlich das Resultat im Verhältnis 2 zu 1 relativ deutlich ausgefallen ist. Wir haben in der Kommission auf der einen Seite die Bedürfnisse der Armee - nur darum ging es - und auf der anderen Seite die Bedürfnisse der Minderheit der Kommission zu gewichten versucht. Die Minderheit war der Meinung, dass das Entwaffnen der Soldaten oder das zentrale Deponieren der Waffen in Zeughäusern zu mehr Sicherheit führen würde.
Die Kommissionsmehrheit hat im Zusammenhang mit der Armee näher betrachtet, welche Bedürfnisse die Armee bezüglich Bereitschaft auf der einen Seite und bezüglich Ausbildung auf der anderen Seite hat. Bezüglich Bereitschaft kann man bei den Vorwarnzeiten immer diskutieren, ob es nötig sei, die Waffe zu Hause zu haben oder nicht. Die Mehrheit ist auf der einen Seite zum Schluss gekommen, dass man die Waffe besser zu Hause habe - sie ist griffbereit inklusive einer ersten Dotation Munition - und das eben für unsere Milizarmee das Richtige sei. Auf der anderen Seite wurde auch in Betracht gezogen, wie wichtig die Ausbildung in der Milizarmee gerade für die heutigen Dienstleistungen ist. Es ist ein Faktum, dass dadurch, dass die Waffe zu Hause ist, und dadurch, dass die Waffe mindestens einmal pro Jahr für das obligatorische Schiessen gebraucht werden muss, die Sicherheit in der Handhabung der Waffe durch den einzelnen Soldaten besser ist, als wenn man die Waffen zentral einlagert und die Leute dann allenfalls noch zu einem obligatorischen Schiessen gehen. Man kann jetzt sagen: Das spielt ja keine Rolle, man könnte das obligatorische Schiessen gerade im WK durchführen. Auch darüber haben wir einmal kurz gesprochen. Aber auch das wissen Sie alle, es bringt mehr, wenn man zweimal in einem gewissen Abstand Ausbildung betreibt, als wenn man einmal zwei, drei Tage hintereinander ausbildet, und es dann wieder vergessen wird.
Zu den Zahlen hat der Bundesrat schon sehr viel gesagt. Wir mussten feststellen - und da erlaube ich mir, Sie zu korrigieren, Herr Kollege Banga -, dass bei den Suiziden jeder fünfte mit einer Schusswaffe begangen wird, nicht vier von fünf Suiziden. Das besagt die amtliche Statistik des Bundesamtes für Gesundheit, gültig für das Jahr 2004. Bei den Tötungsdelikten wurde ein Viertel mit Schusswaffen begangen, auch im gleichen Jahr. Das waren die Zahlen, die uns in der Kommission in den Unterlagen vorlagen. Wir hatten keine Zahlen differenziert nach Schusswaffen, also Ordonnanzwaffen oder andere Schusswaffen. Auch das möchten wir hier noch festhalten. Uns war auch bekannt, dass es eine Studie Killias gibt, die wurde ja am Tag vor der entsprechenden Kommissionssitzung in den Medien veröffentlicht. Wir mussten aber auch feststellen, dass diese Killias-Studie eher ungenau, weil hochgerechnet, war.
Zwei, drei Bemerkungen noch zur Diskussion von vorhin: Herr Lang, es ist ein Fakt, dass die Waffen- und Munitionsabgabe eine lange Tradition hat, nicht erst seit 1940 - machen Sie sich schlau in der Eidgenössischen Militärbibliothek. Dort können Sie Unterlagen einsehen, gemäss denen die bewaffnete Infanterie seit 1891 - 1891! - mit Waffe und Munition zuhause ausgerüstet war.
Herr Siegrist hat klar festgestellt, was wir auch in der Kommission diskutiert haben. Waffenmissbrauch oder - im Umkehrschluss - der sorgfältige Umgang mit der Waffe, der verantwortungsbewusste Umgang mit der Waffe ist primär ein Gesellschaftsproblem, da müssen wir ansetzen, und nicht ein Problem, das man einfach mit dem Entziehen der Waffe lösen kann.