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preparatory:AB 74421

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Hier hat der Nationalrat mit Absatz 4 eine explizite Regelung für die Missbrauchsbekämpfung ins Gesetz aufgenommen. Nach unserer Meinung ist das eigentlich nur eine Deklaration, denn bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht kein Ermessensspielraum. Es muss gehandelt werden, und Untersuchungen müssen eingeleitet werden. Das entspricht dem geltenden Rechtszustand. Mit einer Kann-Bestimmung würde somit eben eine Deklaration gemacht, die nach unserer Meinung nicht notwendig ist. Wenn überhaupt, müsste hier eine Muss-Formulierung eingefügt werden.

Zu den Spezialisten: Dass Spezialisten beigezogen werden können, finden Sie dann unter Absatz 5 von Artikel 59.