preparatory:AB 7460
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Zur Bewilligungspflicht: Bereits beim Eintreten habe ich darauf hingewiesen, dass die Kommission die Bewilligungspflicht streichen möchte. Wir betrachten diese Pflicht für die Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten als nicht notwendig. Die Hauptkreditgeber unterstehen nämlich bereits dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, und wie Sie aus Artikel 19a Absatz 3 Buchstabe b ersehen, wäre auch für jene Kreditgeber oder Kreditvermittler keine Bewilligung notwendig, welche Konsumkredite zur Finanzierung des Erwerbes ihrer Waren oder zur Beanspruchung ihrer Dienstleistungen gewähren oder vermitteln.
Ihre Kommission betrachtet es daher als unangemessen, von allen Kantonen zu verlangen, eine neue Bewilligungsstelle aufzubauen. Demzufolge beantragen wir, auch Artikel 19b zu streichen.