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preparatory:AB 74873

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich habe mich vor zwölf Jahren um Zeitungen gekümmert; heute kümmern sich Zeitungen um mich. (Heiterkeit) Das ist die einzige Interessenbindung, die ich aufzuweisen habe. Ich plädiere in dieser Sache also völlig frei von Interessen.

Aber ich war dabei, als Mitte der Neunzigerjahre über das heutige Modell verhandelt wurde. Damals ging man bei der Zeitungszustellung von ungedeckten Kosten in der Höhe von etwa 270 Millionen Franken aus; das hatte die Post errechnet. Am Ende wurde die Zahl auf 300 Millionen arrondiert, und man ist zum heutigen Drittelsmodell gekommen: Die Post hat einen Drittel auf sich genommen - sie trägt also das Risiko der Eigenfinanzierung dieser Kosten -, die Verleger haben einen Drittel auf sich genommen mittels einer Tariferhöhung, die Ende der Neunzigerjahre erfolgte, und der Bund war bereit, einen Drittel zu übernehmen. Das waren eben die 100 Millionen Franken, die vom Bund gegeben wurden; der Betrag wurde danach auf 80 Millionen Franken reduziert. Inzwischen sind die Tarife etwas angepasst worden. Die Verleger meinen heute, sie würden 110 Millionen Franken mehr bezahlen als vor zehn oder zwölf Jahren, als das Modell eingeführt wurde. Das ist die erste Begründung, weswegen ich für Eintreten und für die nationalrätliche Lösung plädiere.

Pacta sunt servanda: Wenn die Verteilung der ungedeckten Kosten einmal erfolgt ist, sollte man sich auch daran halten. Das kann aber natürlich nicht ewig dauern, man wird die Beträge natürlich der Lage anpassen; wir sind bereits von 100 auf 80 Millionen Franken zurückgegangen. Was die nationalrätliche Lösung vorsieht, ist wieder etwas weniger als 80 Millionen Franken. Kollege Reimann meint, man würde mit der nationalrätlichen Lösung 50 Millionen mehr ausgeben als mit der Lösung der ständerätlichen Kommission; er hat den Text des Nationalrates wahrscheinlich nicht gelesen, denn dort steht in Artikel 15 Absatz 5, dass der Bund eine jährliche Abgeltung von höchstens 60 Millionen Franken gewährt. Weiter heisst es: "Der Bundesrat legt die Abgeltung jährlich nach Massgabe der effektiven ungedeckten Kosten fest. Er bestimmt die anrechenbaren Kosten." Das ist keine Giesskanne, wir verschwenden also die 80 Millionen Franken nicht irgendwie. Natürlich ist seitens der Post zu beweisen, dass diese ungedeckten Kosten tatsächlich bestehen, und seitens des Bundesrates sind die Detailbedingungen zu stellen.

Gegenüber der ursprünglichen Lösung gehen wir sowieso einen Schritt zurück. Den ersten Schritt zurück haben wir schon gemacht, als wir von 100 auf 80 Millionen Franken gegangen sind, und der Nationalrat schlägt uns eine auf sieben Jahre befristete Lösung vor; dann können wir das Modell allenfalls noch anpassen. Aber ich glaube, nach Treu und Glauben sollten wir uns nicht so rasch von einem Modell trennen, das wir vor zwölf Jahren akzeptiert haben.

Ich bin vom Bundesrat in dem Sinne ein wenig enttäuscht, als er sich gegen die Umsetzung einer Motion ausgesprochen hat, die in beiden Räten angenommen worden ist, und nach wie vor für Nichteintreten plädiert. Ich glaube, wenn beide Räte das Prinzip retten wollen, wäre es schon wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen.

Aber ich gehe davon aus, dass wir eintreten werden. Man muss auch sehen, dass wir unter Zeitdruck stehen; denn wenn die Vorlage in dieser Session nicht bereinigt wird, wird es natürlich schwierig, sie per 1. Januar 2008 in Kraft treten zu lassen.

De quoi s'agit-il? Worum geht es eigentlich bei dieser Vorlage? Ich glaube, der Unterschied zwischen der Lösung unserer Kommission und der Lösung des Nationalrates liegt - wie ich gesagt habe - nicht in der Anzahl Millionen Franken, die zur Verfügung zu stellen sind, sondern im System dieser Presseförderung. Wir leben in einem liberalisierten Markt. Die Post bewegt sich in diesem liberalisierten Markt und ist gezwungen, mit den Konkurrenten mitzuhalten. Deshalb fängt sie an, Treueprämien und andere Systeme [PAGE 426] anzuwenden, um sich in diesem Markt weiterhin zu behaupten. Treueprämie heisst: Du kriegst einen verbilligten Tarif, wenn du die ganze Auflage der Post und nicht nur einen Teil der Post und einen Teil einem Privatanbieter gibst. Übrigens werden nicht nur Treueprämien, sondern auch weitere Rabatte gewährt. Das ist natürlich auch marktkonform: Die Grossverlage haben sowieso Möglichkeiten, für sich verbilligte Tarife oder bessere Bedingungen zu sichern.

Die Frage, die wir zu behandeln haben, ist eine Grundsatzfrage. Eigentlich geht es nicht um die Frage, wer von unserer Lösung profitieren wird; es geht nicht darum, ob wir die Kleinverleger oder die Grossverleger bevorzugen wollen, ob alle in den Genuss kommen oder nur einige. Die Frage ist falsch gestellt. Einige meinen sogar, man solle der Post kein Geld geben, sie mache im Moment sowieso genug Gewinne. Sie vergessen dabei, dass wir der Meinung sind, die Post solle Gewinne machen, um sich zu refinanzieren und ihr Eigenkapital zu stärken, die Pensionskasse zu sanieren usw. Wir alle erwarten also, dass die Post Gewinne macht. Jetzt wird quasi der Vorwurf erhoben, die Post profitiere sowieso, sie brauche also diese Gelder gar nicht. Es geht nicht einmal darum, die Post zu subventionieren. Es geht darum, ihr einen Service-public-Auftrag zu geben.

Es ist ein typischer Fall der Grundversorgung und des Föderalismus. Ich will versuchen zu erklären, worum es geht. Wir haben in diesem liberalisierten Markt einen öffentlich-rechtlichen Anbieter und haben Privatanbieter, die sich selbstverständlich auf das Gebiet konzentrieren, wo sie am meisten verdienen können, d. h. auf die Agglomerationen. Die Verteilkosten, so sagt man mir, können in den Agglomerationen tiefer sein als 10 Rappen pro Exemplar; in den Randregionen - in wenig bewohnten Dörfern und Tälern - können diese Verteilkosten mehrere Franken pro Exemplar ausmachen. Wir erwarten von der Post, dass sie distanzunabhängige Preise gewährt; der Nationalrat spricht von "Vorzugspreisen", der Ständerat nur von "Preisen". Dies kann sie nur mit einer Mischrechnung machen, wo diese Differenzen irgendwie kompensiert werden. Das ist etwas, was wir auch im Bereich der Briefpost erwarten. Wir haben das Briefmarkenprinzip eingeführt: Die Briefpost kostet für die ganze Schweiz gleich viel, unabhängig von Distanz und Dichte der Bevölkerung im Gebiet.

Wenn wir der Post diesen klassischen Leistungsauftrag in der Grundversorgung geben, dann müssen wir ihr auch gewisse Mittel zur Verfügung stellen, um diesen Auftrag wahrzunehmen. Wenn sie die Mittel genau in dieser Sparte für diesen Auftrag nicht hat - abgesehen davon, dass sie vielleicht in anderen Sparten Gewinne macht -, ist sie eigentlich gezwungen, den Auftrag in dieser Sparte mittels anderer Formen von Rabatten zu umgehen und dadurch die grossen Kunden in den Agglomerationen zu behalten oder die Tarife generell zu erhöhen. Wenn die Post die Tarife generell erhöht, werden die Verlage, die in den Agglomerationen tätig sind, umso eher Privatanbieter aussuchen, die weniger kosten. Das wird dazu führen, dass die Mischrechnung der Post auch wieder nicht stimmen wird und sie gezwungen sein wird, ihre Tarife nochmals zu erhöhen. Dann werden weder die von unserer Kommission beantragten 20 Millionen noch die 40 Millionen gemäss Antrag Gentil genügen, um die Verluste, die bei den kleinen, lokalen und regionalen Verlegern entstehen, zu kompensieren. Ich gehe davon aus, dass wir am Ende also nicht weniger ausgeben werden, aber wir werden das System gesprengt haben, das wir bis jetzt weitergeführt haben.

Es ist ganz klar, dass die Überlegung hinter der nationalrätlichen Version eine ganz andere ist als diejenige hinter der Version unserer Kommission. Die Version unserer Kommission meint: Wir lassen den Markt frei spielen, und dann werden wir für die Kleinen etwas machen, um das zu kompensieren. Dass die Lösung der ständerätlichen Kommission viel komplizierter und fast nicht anwendbar ist, zeigt der Text der Kommission selbst: Wenn wir sehen, dass fünfzehn - fünfzehn! - Bedingungen erwähnt werden, um zu klären, wer in den Genuss des Rabattes kommen kann und wer nicht, ist das nicht gesetzeswürdig; das ist nicht einmal einer Verordnung würdig. Hier hat unsere Kommission ein Postreglement geschrieben.

Ich glaube, das Prinzip ist falsch. Wir müssen der Post einen Auftrag geben, wir müssen gewisse Mittel zur Verfügung stellen, wir müssen eine Kontrolle haben - wir erwarten vom Bundesrat, dass er kontrolliert, wie hoch die ungedeckten Kosten tatsächlich sind -; dann muss die Post selber schauen, wie sie die Mittel verteilt. Wie können wir behaupten, dass eine Zeitung mit 39 000 Exemplaren der Demokratie mehr diene und daher mehr von diesem System profitieren solle und tiefere Tarife bezahlen solle als eine mit 41 000 Exemplaren? Wenn wir zur Detailberatung kommen, werden wir sehen, dass das System eigentlich viel zu kompliziert und eben nicht zielgerecht ist.

Ich ersuche Sie deswegen einzutreten. In der Detailberatung werden wir dann sehen, welche Argumente noch vorgebracht werden. Aber ich glaube, wir müssen uns dem Nationalrat anschliessen.

Noch eine Bemerkung: Kollege Leuenberger hat gesagt, dass wir in diesem Rat der parlamentarischen Initiative des Nationalrates keine Folge gegeben haben, die eine direkte Presseförderung wollte; das sei widersprüchlich und stehe dem entgegen, was ich jetzt machen wolle. Das ist kein Widerspruch! Was wir damals mit einer direkten Presseförderung nicht wollten, war genau das: dass die Politik kommt und die Kriterien festlegt, wer in den Genuss von Subventionen kommen darf und wer nicht. Das ist eine politische Rolle, die wir nicht spielen wollen. Mit der Lösung der ständerätlichen Kommission würden wir aber genau das tun - nicht aufgrund politischer Beurteilungen, aber aufgrund verlegerischer oder eben einfach quantitativer Kriterien, die eigentlich nicht in unserer Kompetenz sind. Ich glaube, dass wir diesbezüglich ein Prinzip festlegen und es dann der Post überlassen müssen, das Problem zu lösen und den Auftrag wahrzunehmen.