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preparatory:AB 74975

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-12

Wortprotokoll

Hier geht es jetzt darum, ab wann und in welchem Tempo der Umwandlungssatz gesenkt werden soll. Wir haben bereits beim Eintreten sehr viel über diese Senkung gehört und darüber, weshalb der Satz überhaupt gesenkt werden soll, sodass ich mich nur noch auf einige wenige Bemerkungen beschränke.

Sowohl für die Lebensversicherer wie für die autonomen Pensionskassen steht die jederzeitige Leistungserfüllung im Zentrum, weshalb die Kapitalanlagen eine zentrale Rolle spielen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lebensversicherer allfällige Lücken sofort mit Eigenkapital decken müssen. Die Kapitalien, die heute bis ans Ende der Erwerbstätigkeit angespart werden können, betragen durchschnittlich in etwa 400 000 bis 500 000 Franken. Bei einer Verzinsung mit 2,5 bis 3 Prozent, was in etwa der heutigen Verzinsung einer Bundesobligation entspricht, ist das Alterskapital im Alter von rund 82 Jahren aufgebraucht. Dann muss das Kapital freien Mitteln der Vorsorgeeinrichtung entnommen werden.

Diese Vermischung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren war bei der Festlegung des Dreisäulenkonzepts nicht beabsichtigt. Deshalb drängt sich - Herr Bundesrat Couchepin hat Ihnen das ja eben eindrücklich erläutert - eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes auf. Der Bundesrat will nun eine Senkung auf 6,4 Prozent innerhalb von drei Jahren in die Wege leiten. Die Kommissionsmehrheit ist mit diesem Vorgehen insofern einverstanden, als sie eine Absenkung vor dem Jahr 2014 als richtig erachtet. Damit soll die mit der ersten Revision beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes beschleunigt werden. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich in der Beurteilung weitgehend den Ausführungen des Bundesrates an. Allerdings empfiehlt sie Ihnen, den Umwandlungssatz in einem anderen Zeitrahmen zu senken.

Bei der Beurteilung der Massnahme sollen nicht nur die rein versicherungstechnischen Gegebenheiten Eingang finden. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission sind die Einbussen der Neurentnerinnen und -rentner im Entwurf des Bundesrates zu hoch. Deshalb soll die Absenkung erst für diejenigen Jahrgänge gelten, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Änderung das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Ich verweise dazu auf die Unterlagen, die Ihnen gestern zum besseren Verständnis der Auswirkungen unserer Beschlüsse ausgeteilt worden sind. Daraus wird ersichtlich, dass gegenüber der bundesrätlichen Fassung sowohl bei der maximalen als auch bei der minimalen BVG-Rente die Ausfälle für jene, die in Rente gehen, geringer ausfallen.

Ich zitiere nur ein Beispiel aus dieser Liste, die Sie erhalten haben. Diejenigen, die im Jahre 2011 in Rente gehen, erhalten gemäss geltender Ordnung 17 935 Franken. Gemäss Fassung des Bundesrates werden sie 1419 Franken weniger erhalten, und gemäss Antrag der Mehrheit werden sie lediglich 516 Franken weniger erhalten. Wir wollen also diese Senkungen verträglicher gestalten. Dasselbe gilt natürlich auch für die minimalen Beiträge.

Eine Minderheit der Kommission ist zwar auch für eine Senkung, ist aber der Meinung, dass an der geltenden Ordnung festgehalten werden soll. Mit der zusätzlichen Senkung soll erst im Jahr 2015 begonnen werden, d. h. nach Abschluss der ersten BVG-Revision. Damit würde der Umwandlungssatz von 6,4 Prozent erst sieben Jahre später erreicht.

Die Zahlen, die wir Ihnen präsentieren, zeigen, dass die Wahl des Absenkungszeitraums eine grosse Rolle spielt, und zwar auf verschiedenen Ebenen. So spielt es für die Stabilität der Kassen eine zentrale Rolle, für wie viele Pensionierungsjahrgänge man auf relativ hohe technische Zinssätze und Renditeerwartungen abstellt.

Während der Bundesrat zum Beispiel für die Pensionierungen im Jahr 2011 auf Renditeerwartungen von 3,85 Prozent abstellt, sind es beim Antrag der Minderheit immer noch 4,65 Prozent und 2014 über 4,5 Prozent. Letztlich ist die Frage entscheidend, ob - und wenn ja, in welchem Umfang - wir uns ein Verzögern der von den Technikern allgemein anerkannten Notwendigkeit - Sie haben das in den verschiedenen Eintretensvoten gehört - der Senkung des Umwandlungssatzes tatsächlich leisten können.

Die Kommission hat sich mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Fassung der Mehrheit entschieden.