preparatory:AB 75725
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Das Urheberrecht soll die Entschädigung regeln, welche der Urheber eines künstlerischen Werkes von den Konsumenten dieses Werkes erhält. Dabei gilt sicher auch, dass die Transaktionskosten möglichst niedrig gehalten werden sollen. Diese Transaktionskosten sind jene Kosten, die bei der Erhebung dieser Entschädigung entstehen. Mit anderen Worten: Die Entschädigung, die der Konsument bezahlt, soll einigermassen im Verhältnis zur Entschädigung stehen, die der Urheber erhält. Es soll möglichst wenig von dem, was der Konsument bezahlt, für die Erhebung der Entschädigung verbraucht werden. Wir stehen also in einem Dreieck zwischen den Elementen Urheber, Konsument, Transaktionskosten. Das Verhältnis zwischen diesen drei Elementen ändert sich durch die technische Entwicklung ständig.
Bei dieser Vorlage setzen wir uns mit den Problemen auseinander, die durch die neuen elektronischen Mittel der Verbreitung und der Speicherung künstlerischer Werke entstanden sind. Beim Buch war seinerzeit die Erhebung der Urheberrechtsgebühren noch relativ einfach: Der Verleger bezahlte dem Urheber einen bestimmten Betrag und schlug seinerseits diesen Betrag auf den Buchpreis. Der Konsument war eindeutig bestimmbar. Mit der neuen elektronischen Verbreitung von Speichermethoden ist der Konsument nicht mehr einfach zu bestimmen. Damit nun die Transaktionskosten nicht in astronomische Höhen steigen, aber auch damit die Urheber gerecht entschädigt werden, müssen wir Ersatzkriterien vorsehen, nach welchen Urheberrechtsgebühren eingezogen werden. Bei diesen Ersatzkriterien kann es natürlich immer wieder Streit darüber geben, ob sie angemessen sind.
Die Vorlage, wie sie von der Kommission verabschiedet wurde, löst die Probleme, welche durch die technische Entwicklung und ihre kommerziellen Anwendungen entstanden sind, relativ gut. Angesichts der Schwierigkeiten des Problems bedeutet "relativ gut" schon fast "optimal". Das Wichtigste bei unseren Entscheidungen wird sein, dass wir in der Regel den durch den Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vorgegebenen Mittelweg beschreiten. Es ist eine ausgewogene Vorlage. Die Nagelprobe folgt dann bei verschiedenen zentralen Punkten: Wenn wir dort die Ausgewogenheit nicht beachten, stürzt die ganze Vorlage ab. Deshalb müssen wir diesen Mittelweg gehen. Unsere Fraktion orientiert sich bei der Detailberatung auch daran, dass es [PAGE 1200] gilt, die Transaktionskosten möglichst tief zu halten, das heisst, möglichst einfache, praktikable Lösungen zu finden. Also: Folgen wir auch hier dem Mittelweg.