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AB 75939

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Es geht hier um das Anstellungsverhältnis von Professoren an den ETH. Bis zum Jahre 2003 waren Professoren an den ETH immer nur für eine Zeit von sechs Jahren gewählt, und die Wahl musste erneuert werden. Eine Nichtwahl bedeutete das Ende der Anstellung. Dieser Modus war anerkannt. Mit der Revision des ETH-Gesetzes im Jahre 2003 wurde bei der Anstellung vom Wahlsystem auf eine Anstellung nach Bundesreglement umgestellt. Was dies bedeuten kann, hat sich in den letzten Jahren bei Auseinandersetzungen mit Chefbeamten beim Bund gezeigt: Gestörte Arbeitsverhältnisse lassen sich kaum in einer vernünftigen Frist auflösen, und dann erfolgen Lohnzahlungen, denen keine entsprechende Leistung mehr gegenübersteht. Dann wird ein Ausweg über Abfindungen gesucht. Dies ist mit Sicherheit keine zukunftsträchtige Lösung. Wenn nun schon mit der BFI-Vorlage die Anstellungsbedingungen für die externen Professuren neu geregelt werden sollen - darum geht es in Vorlage 12 -, ist es naheliegend, dass das Parlament auch die Anstellungen für die anderen Professoren nach einem zeitgemässen Modus regelt. Zeitgemäss ist eine Anstellung nach OR, wie sie die meisten Arbeitnehmer in unserem Land haben und wie sie auch bei Professoren üblich ist.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.