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preparatory:AB 76044

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-20

Wortprotokoll

Gestern titelte die "NZZ": "Väterchen Staat und seine Mündelbauern: Landwirte werden weiter vor Überschuldung geschützt." So kommentierte die "NZZ" die ständerätlichen Entscheide zum bäuerlichen Bodenrecht und zum landwirtschaftlichen Pachtrecht. Ich teile die Ansicht, dass die Landwirtschaft in diesen beiden Gesetzen durch den Staat unnötig bevormundet wird, nicht und bin froh, dass sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen hat.

Damit möchte ich auch die Berichterstattung einiger Medien vom Juni 2007 über die Haltung der SP-Fraktion korrigieren: Ich habe bei der ersten Lesung im Nationalrat im Namen der SP-Fraktion bei beiden Gesetzesrevisionen Nichteintreten beantragt. Die SP-Fraktion vertrat und vertritt die Ansicht, es gebe keinen Grund, die beiden Gesetze zu revidieren. Die Beratungen in den beiden Kammern haben uns nun Recht gegeben: Es sind fast alle vom Bundesrat beantragten Änderungen abgelehnt worden; revidiert wurde praktisch nichts. Das ist aus unserer Sicht richtig, wir wollen die Bauern nämlich dort dem Markt aussetzen, wo er existiert: beim Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte, und zwar durch die Senkung der Marktstützungsmassnahmen. Keinen Sinn macht es hingegen, die Landwirtschaft dort dem Markt und dem Wettbewerb auszusetzen, wo es gar keinen Markt gibt. Das ist im Bereich des Bodens und bei der Finanzierung des Landerwerbs bzw. bei der Finanzierung der Pacht der Fall. Hier gibt es keinen echten Markt.

Die Bauern vor dem Wettbewerb zu schützen, der zu Überschuldung führt, finde ich nicht falsch. Unsere Nichteintretensanträge, geschätzte Journalistinnen und Journalisten, waren also zugunsten der Landwirtschaft und nicht, wie kolportiert, zu ihren Lasten.

Ich möchte Sie nun bitten, bei diesem Artikel dem Ständerat zu folgen. Wir haben das bundesrätliche Konzept verlassen, indem wir die untere Grenze für die Definition eines landwirtschaftlichen Gewerbes bei 1 Standardarbeitskraft und nicht bei 1,25 Standardarbeitskräften festgelegt haben. Nun sollten wir den Strukturwandel durch eine Senkung der Grenze für eine Bewilligung für einen Nebenbetrieb auf 0,75 Standardarbeitskräfte nicht noch mehr bremsen. Da wir bereits geregelt haben, dass die Kantone die Grenze in der Berg- und Hügelzone gar auf 0,5 Standardarbeitskräfte senken dürfen, ist der Spielraum für diese Regionen geregelt. Es macht deshalb Sinn, die Grenze für die Bewilligung eines Nebenerwerbs auch im Talgebiet bei 1 Standardarbeitskraft festzulegen, wie wir es auch bei der Gewerbegrenze gemacht haben.

Bitte räumen Sie hier die Differenz zum Ständerat aus, und unterstützen Sie die Minderheit.