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preparatory:AB 76166

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-20

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, die Akademien im Forschungsgesetz nicht namentlich zu verankern.

Mit der in der BFI-Botschaft angestrebten Verankerung des Verbundes der Akademien im Forschungsgesetz sollen neu alle Akademien in diesem Gesetz enthalten sein. Damit wird ein Schritt in die falsche Richtung getan. Besser als die Verankerung aller Akademien ist eine offene Formulierung, die auch anderen Organisationen bei entsprechenden Leistungen die Möglichkeit offenhält, als Forschungsorgane anerkannt zu werden. Eine derartige Bevorzugung der Akademien ist störend und kaum zu begründen. Im Grundsatz sind Akademien der Wissenschaft eben auch Standesorganisationen, die ganz spezifische Interessen vertreten und vertreten müssen. Interessenkollisionen sind dadurch unvermeidlich. Ebenso sollen weder Bund und Verwaltung noch die Politik auf die Akademien und deren Ziele und Organe irgendwelchen Einfluss nehmen. Es ist nicht generell falsch, wenn die freiwillige Arbeit der Akademien im Dienste des Landes entschädigt wird. Aber wenn dies so geschieht wie heute, ist eine genaue Kontrolle der Mittelverwendung erforderlich. Dazu braucht es auch entsprechende finanzielle Vorgaben, etwa Spesenreglemente und Ähnliches. Dies ist heute nicht genügend der Fall und kann auch in Zukunft schlecht realisiert werden, denn die Akademien sind ja unabhängig.

Mit meinem Minderheitsantrag wird sich bei den Akademien grundsätzlich nichts ändern. Sie sind vom Bundesrat anerkannte wissenschaftliche Organisationen, aber der Bundesrat kann zusammen mit der Mittelvergabe für Projekte die notwendigen Weisungen geben und Kontrollen verlangen. Dabei ist die Aufgabe der Akademien nicht mehr als generelle Aufgabe, sondern in Form von Projekten oder zeitlich beschränkten Aufgaben zu formulieren, mit entsprechenden Zielen und Kontrollen. Wenn dies nicht umsetzbar ist, dann ist auch eine Aberkennung des Status rechtlich möglich, was heute nicht der Fall ist. Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass NGO - und das sind die Akademien - nicht in ein Gesetz gehören.

Sollte dies heute nicht so beschlossen werden, sind diese Anträge bei der Revision des Forschungsgesetzes wiederaufzunehmen. Im Forschungsgesetz sind einzelne Akademien heute auch noch andernorts aufgeführt. Es wird die Aufgabe des Zweitrates sein, die entsprechenden Korrekturen anzubringen.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dieser Bereinigung zuzustimmen.

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