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preparatory:AB 76454

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Für einmal befindet sich die Minderheit in guter Gesellschaft: Unterstützt wird diese Minderheit durch den Entscheid des Ständerates, von den kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren und auch vom Finanzdepartement. Es ist dem Bundesgericht hoch anzurechnen, dass es einen Entscheid gefällt hat, der zumindest Klarheit bringt und auch einen Harmonisierungseffekt hat. Das Bundesgericht hat nämlich gesagt, dass im Fall des Steueraufschubs die absolute Methode anzuwenden sei.

Wieso läuft jetzt Herr Hegetschweiler, nachdem er in unserer WAK eine Mehrheit für sein Anliegen gefunden hat, mit seiner Initiative gegen diesen Entscheid an? Worum geht es? Es geht um Folgendes: Wenn jemand Wohneigentum verkauft und dabei einen Gewinn macht, muss er die Steuern nicht sofort, sondern erst später bezahlen, wenn er diesen ganzen Betrag, den er als Erlös herausbekommen hat, wieder in neues Wohneigentum investiert. Es geht also um einen Steueraufschub. Im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner, Herr Gysin, erzählt hat, geht es nicht darum, dass man mit dieser Art der Besteuerung die Steuern senken kann, sondern es geht darum, dass man einen Steueraufschub bekommt, und die Frage ist, wie viel aufgeschoben wird. Es stellt sich die Frage, wer eigentlich von Herrn Hegetschweilers Idee, wer von der relativen Methode profitiert. Ich behaupte: Davon profitiert niemand - im Gegenteil!

Es wird das Argument der Mobilitätsförderung eingebracht. Aber wenn Sie etwas verkaufen, davon einen Gewinn haben und nicht mehr alles investieren, haben Sie liquide Mittel. In diesem Moment die Steuern zu bezahlen macht Sinn, weil Sie eben das Geld dafür haben. Wenn Sie mehr ausgeben, als Sie beim Verkauf des letzten Wohneigentums eingenommen haben, macht es durchaus Sinn, dass Sie dann keine Steuern bezahlen müssen, weil Sie keine liquiden Mittel haben. Deshalb ist es falsch, wenn man sagt, die absolute Methode würde die Mobilität behindern. Das Gegenteil trifft zu: Es ist ja sinnvoll, dann die Steuern zu bezahlen, wenn man eben dank des Gewinns gerade freie Mittel hat. Es macht also Sinn, genau dann keinen Steueraufschub zu bekommen. Es gibt sogar einen perversen Effekt: Die Methode, die Herr Hegetschweiler vorschlägt, könnte nämlich dazu führen, dass jemand, der ein Haus zu einem tieferen Preis verkauft, als er es gekauft hat, und der von der relativen Methode profitiert hat, gerade dann noch Steuern nachbezahlen muss, wenn er gar keinen Gewinn mehr gemacht hat. Das ist wirklich zu vermeiden, das ist dann allenfalls mobilitätshindernd.

Das Ganze hat mit Wohneigentumsförderung gar nichts zu tun. Es geht ja nur darum, wie man jene steuerlich behandelt, die schon Wohneigentum haben. Die Frage ist nur, wann besteuert wird. Es ist falsch, wenn es Herr Hegetschweiler so darstellt, als ob man bei einem Wechsel zur relativen Methode Steuern sparen könnte. Es wird nur ein anderer Zeitpunkt gewählt, wann die Steuern zu bezahlen sind. Wenn Sie für die Wohneigentümer etwas machen wollen, ist das hier der falsche Ort. Ich finde sowieso die Privilegierung von Wohneigentümerinnen und -eigentümern nicht notwendig. Aber es ist nicht einmal eine Bevorzugung. Es ist nur ein anderer Moment für die Bezahlung der Steuern. Das kann ins Auge gehen, wenn man genau dann Steuern bezahlen muss, wenn man keinen Gewinn macht. Das ist hier eigentlich das Problem.

Deshalb ist es kein linkes Anliegen, wenn ich gegen diese Initiative stimme. Aber es ist eine Frage der Vernunft, wann man Steuern bezahlt. Es soll dann sein, wenn man flüssige Mittel hat, und nicht dann, wenn man keine hat. Dass man ausgerechnet beim privaten Wohneigentum eine andere Regelung machen soll, als wenn es um Liegenschaften und Ähnliches geht, die nicht in privatem Besitz sind, versteht auch niemand. Hier wäre es eine einzige Ausnahme, nur für jene, die privat Wohneigentum besitzen. Es ist also nicht so, dass Sie, wie es Herr Gysin gesagt hat, gegen eine überzogene Besteuerung antreten; Sie würden den Zeitpunkt auf einen falschen Moment hin verschieben.

Ich bitte Sie wirklich, hier dem Ständerat zu folgen und das Anliegen dieser Initiative nicht weiterzuverfolgen.

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