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preparatory:AB 78024

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 92 Absatz 1 geht es um die Wiederherstellung der Frist. In der Version des Bundesrates und des Nationalrates kann ich Wiederherstellung der Frist verlangen, wenn ich glaubhaft mache, dass mich an der Säumnis kein oder nur ein leichtes Verschulden trifft.

Unser Rat ist seinerzeit dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen gefolgt: Er hat den Zusatz "oder nur ein leichtes Verschulden" gestrichen. Die Praktiker, also die Strafbehörden, haben uns darauf aufmerksam gemacht, sie hätten mit der Formulierung des Bundesrates Mühe, weil ein "leichtes Verschulden" dann ohne Weiteres behauptet werden könnte. Sie möchten klare Verhältnisse. Man sollte nicht irgendwelchen Säumigen mit angeblich nur leichtem Verschulden Tür und Tor öffnen.

Die Kommission beantragt Ihnen daher mehrheitlich, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.