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preparatory:AB 78231

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Die Gültigkeit des dringlichen Bundesgesetzes vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung läuft Ende 2007 aus. Das Parlament hatte dieses Gesetz am 20. Dezember 2006 bereits um ein Jahr bis Ende 2007 verlängert. Die Verlängerung war unbestritten. Sie erfolgte deshalb nur um ein Jahr, weil die Erwartung eines raschen Abschlusses der Spitalfinanzierungsvorlage signalisiert werden sollte. Mit der Spitalfinanzierungsvorlage wird das dringliche Bundesgesetz nicht mehr nötig sein.

Da die KVG-Revision zur Spitalfinanzierung nicht wie vorgesehen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann, drängt sich eine nochmalige Verlängerung des fraglichen Bundesgesetzes um ein Jahr auf. Die vorgeschlagene Verlängerung der Übergangsregelung soll wiederum in Form eines zeitlich befristeten dringlichen Bundesgesetzes erlassen werden.

Gestatten Sie, dass ich noch zwei, drei zusätzliche Bemerkungen mache. Nachdem die Vorlage über die Spitalfinanzierung in der Differenzbereinigung ist und eine möglichst rasche Inkraftsetzung gewünscht wird, ist unsere Kommission davon ausgegangen, dass die Verlängerung der geltenden Regelung um ein Jahr genügen soll. In seiner Stellungnahme vom 12. September - sie lag uns in der Kommission noch nicht vor - weist nun der Bundesrat darauf hin, dass das dringliche Bundesgesetz, welches dem fakultativen Referendum entzogen war, durch die erneute Verlängerung weiterhin dem Referendum entzogen würde. Aus diesem Grund müsse, so der Bundesrat, das dringliche Bundesgesetz nicht um ein Jahr verlängert werden, sondern um zwei Jahre. Damit wird es dem Referendum unterstellt und nach Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend in Kraft gesetzt.

Wie gesagt lag die Stellungnahme des Bundesrates unserer Kommission noch nicht vor. Wir haben uns dann für die [PAGE 766] Verlängerung um ein Jahr entschieden. Die SGK des Nationalrates hingegen hatte für ihren Entscheid betreffend die grundsätzliche Zustimmung - wir mussten ja die Zustimmung der Schwesterkommission einholen - bereits Einblick in die bundesrätliche Stellungnahme und teilt die demokratiepolitischen Überlegungen des Bundesrates. Wir können uns nun den Überlegungen des Bundesrates anschliessen und zwei Jahre beschliessen, oder wir können ein Jahr beschliessen und es der Kommission des Nationalrates überlassen, ihre Meinung einzubringen und zwei Jahre einzufügen.

Sie haben vielleicht gesehen, dass ich dazu einen Einzelantrag eingereicht habe; ich mache diese zusätzlichen Bemerkungen also nicht als Kommissionspräsidentin, weil wir ja in der Kommission nicht darüber diskutiert haben.

Ich bitte Sie, eine Verlängerung um zwei Jahre zu beschliessen, weil ich davon ausgehe, dass der Nationalrat sonst eine Differenz schaffen wird. Wenn wir heute schon zwei Jahre beschliessen, lassen wir eine mögliche Differenz gar nicht erst entstehen.