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preparatory:AB 78386

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-09-26

Wortprotokoll

Der Präsident der Kommission hat die Hürde für mich relativ tief gesetzt, indem er sagte, dass alles gesagt sei. Jetzt ist es schwer, hier noch Erläuterungen beizufügen. Daher auch in aller Kürze: Wir wollen hier drei Elemente zusammenführen.

1. Wir wollen einen Praxiswechsel in Bezug auf die Behandlung von Widerhandlungen von inländischen Fahrzeughaltern durch die Kantone und solchen von ausländischen Fahrzeughaltern durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Das wollen wir mit einer Revision des Gesetzes einheitlich und verwaltungsökonomisch bei der Zollverwaltung platzieren.

2. Wir wollen neu ein einsprachefähiges Veranlagungsverfügungsverfahren erlassen, damit eben auch mehr [PAGE 812] Rechtssicherheit gewährleistet ist. Es handelt sich ja bei der Veranlagung der LSVA um ein typisches Massenverfahren.

3. Die dritte Änderung betrifft den Entzug des Fahrzeugausweises bzw. der Kontrollschilder, was von der Zollverwaltung teilweise gehandhabt wurde, dem man aber die gesetzliche Grundlage abspricht. Das Bundesgericht hat sich ja insbesondere in diesem Sinne geäussert und damit der Zollverwaltung das bisher wichtigste Instrument im Kampf gegen Zahlungsunwillige entzogen. Das hat natürlich zu Wettbewerbsverzerrungen in den entsprechenden Transportbranchen geführt. Deshalb geht es hier darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Im Übrigen danke ich der Kommission für die wohlwollende Behandlung dieses Geschäftes und dafür, dass sie auf Eintreten und Behandlung plädiert. Ich schliesse mich dieser Empfehlung an.

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