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preparatory:AB 78401

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-26

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen, weil wir diese Grundsatzdiskussion ja schon bei der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas 03.454 geführt haben. Es ist richtig, dass bis zu den Bundesgerichtsurteilen vom 9. Juli 2003 auch der Bundesrat der Meinung war, dass die Einbürgerung einen politischen Akt darstelle und keiner rechtlichen Beurteilung unterliege; so beantwortete er auch entsprechende Fragen. Nachdem das Bundesgericht die Einbürgerung in den beiden Grundsatzentscheiden vom 9. Juli 2003 aber als Rechtsanwendungsakt bezeichnet hat, kann der Bundesrat diese Auffassung des Bundesgerichtes teilen. Damit ist diese Volksinitiative, welche wieder zum alten Zustand zurückkehren will, wonach die Einbürgerung nämlich ein politischer Akt ist, für den Bundesrat natürlich nicht annehmbar. Das hat er in seiner Stellungnahme vom 2. Dezember 2005 zur parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas zum Ausdruck gebracht. Kommt hinzu, dass nach [PAGE 801] Auffassung des Bundesrates im Fall einer Annahme der Volksinitiative die eingespielten Verfahrensabläufe zahlreicher Kantone obsolet würden und zusätzliche Konflikte mit dem internationalen Recht entstehen könnten. Die Volksinitiative ist deswegen aber nicht ungültig.

Darum ist der Bundesrat der Auffassung, dass diese Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen werden sollte. Das hat er auch bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas zum Ausdruck gebracht.

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