preparatory:AB 78482
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Zu den Entschädigungen und Spesen: Ob der Vorsorgeauftrag entgeltlich oder unentgeltlich ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Darüber hat die auftraggebende Person zu verfügen. Die beauftragte Person muss dann entscheiden, ob sie unter den vorgegebenen Bedingungen den Vorsorgeauftrag übernehmen will oder nicht.