Lexipedia

preparatory:AB 78499

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

In der Kommission haben wir den Fall diskutiert, dass jemand erst im Nachhinein erfährt, dass eine Interessenkollision bestand. Lag tatsächlich eine Interessenkollision vor, wäre das Geschäft nicht gültig zustande gekommen. Wenn es strittig ist, ob tatsächlich eine Interessenkollision vorlag, müsste dies durch den Richter nachträglich festgestellt werden.