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preparatory:AB 78856

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte zu diesem Geschäft folgende Ausführungen machen: Wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, die für die Zukunft unseres Staates sicher nicht von zentraler Bedeutung ist. Auch haben wir es mit einer Frage zu tun, die in letzter Zeit emotional gewaltig hochgeschaukelt wurde: durch eine bekannte Tageszeitung, aber auch durch Hurrarufe nach dem Entscheid des Nationalrates. Das alles hat dieser Vorlage nicht gutgetan. Wir sollten also etwas nüchterner an sie herantreten.

Der Bundesrat baut seine Begründung - Sie haben seine Begründung ja erhalten - vor allem auf dem Thema Formel 1 auf: Sollen Formel-1-Rennen in der Schweiz zugelassen werden oder nicht? Es ist durchaus sein Recht, das zu tun, nachdem der Titel der parlamentarischen Initiative ja zumindest den Eindruck erwecken könnte, es gehe nur um die Formel 1. Leider wird aber nicht Stellung bezogen zur Frage, ob in der Schweiz Rundstreckenrennen zugelassen werden sollen, die mit der Formel 1 nichts zu tun haben, aber auch verboten sind. Wenn Sie die Begründung des Bundesrates mit der einseitigen Fokussierung auf die Formel 1 studieren, dann lesen Sie dort beispielsweise, die Erstellung einer solchen Anlage sei wirtschaftlich fraglich. Man könnte sich also fragen, ob wir in Zukunft alles verbieten, was wirtschaftlich fraglich ist. Der Entscheid über die Frage der Wirtschaftlichkeit ist im Endeffekt Sache der Investoren.

Die Frage, die wir beantworten müssen, lautet: Wieso gestatten wir in diesem Land Motorsportveranstaltungen von Punkt A zu Punkt B, verbieten aber Motorsportveranstaltungen, bei denen man im Kreis herumfährt? Wo bleibt da die Logik? Wir diskutieren hier über Umweltfragen, doch wenn wir nur über die Formel 1 diskutieren, haben wir es ganz eindeutig nicht mit einer Umweltfrage zu tun, denn die Formel 1 kommt sicher nicht in die Schweiz, das können wir vergessen. Und ob Sie für etwas, das nicht in die Schweiz kommt, ein Verbot haben oder nicht, ändert an der Klimapolitik eigentlich wenig. Es geht nicht um die Formel 1, es geht um die einfache Frage, ob wir eine gesetzliche Bestimmung, die nach Meinung der Mehrheit der Kommission unnötig ist, aufheben sollen oder nicht. Wir hören in diesen Tagen bei Wahlveranstaltungen ja immer wieder, dass man keine unnötigen Gesetze machen bzw. unnötige Gesetze aufheben soll. Eigentlich sollten wir als Mehrheit uns darauf verlassen können, dass man das, was man bei Wahlen hört, auch macht - dann würden Sie dieses Verbot aufheben.

Wenn ich unserem Entscheid nun doch eine gewisse Bedeutung beimesse, so vor allem in Hinblick auf die Schweiz als Standort von Bereichen der Automobilindustrie. Bei Einführung des Verbotes hiess es, es bestehe kein nationales Interesse an diesen Rennen oder an diesen Rundstrecken, wegen Fehlens einer schweizerischen Autoindustrie. Jetzt [PAGE 919] wird im Bericht der nationalrätlichen Kommission davon gesprochen, dass die Automobilwirtschaft eine bedeutende Stellung einnehme. Man konkretisiert diese Frage aber nicht. Insbesondere wird nichts darüber gesagt, ob es für diese Automobilindustrie eben dienlich wäre, eine solche Rundstrecke zu haben. Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme lediglich: "Die wirtschaftlichen und technologischen Impulse im Bereich der eigentlichen Zulieferbetriebe für die Automobilwirtschaft sind schwer abzuschätzen." Geklärt oder beantwortet wird diese Frage also nicht.

In der Tat hat unser Land im Bereich der Automobilindustrie ein grosses Potenzial. Zahlreiche Zulieferfirmen und sogar ein Formel-1-Team eines grossen Automobilkonzerns mit über 400 Arbeitsplätzen - Ingenieuren, innovativen Leuten - haben sich in unserem Land niedergelassen, und es finden in unserem Lande wesentliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Automobilindustrie statt. Hochschulen sind auf dem Gebiete der Entwicklung neuer Fahrzeuge - nicht nur solcher mit Benzinmotoren, auch anderer Fahrzeuge - sehr aktiv und innovativ; mit ganzen Fahrzeugen, aber auch mit Teilen von Fahrzeugen. Persönlich bin ich überzeugt, dass wir in diesem Bereich noch viel mehr tun könnten, wenn wir für solche Aktivitäten auch die nötigen Infrastrukturen bereitstellen bzw. bereitstellen lassen würden. Ein Verbot ist in diesem Sinne alles andere als eine Aufforderung, die Schweiz als Standort für Entwicklung und Forschung zu wählen. Es zeigt sich eben, dass sich im Umfeld von geeigneten Infrastrukturen Firmen mit grossem technologischen Potenzial niederlassen. Das Verbot, eine Rundstrecke bauen zu lassen, steht auch im Widerspruch zu den Diskussionen in diesem Rat über die Förderung von Forschung und Innovation.

Noch zwei Zusatzbemerkungen: Zur Formel 1 möchte ich nochmals festhalten, dass es nach meiner Meinung, aber auch nach Meinung der Mehrheit der Kommission nicht um die Formel 1, sondern um die Frage geht, ob wir in unserem Land ein Verbot der Erstellung von Rundstrecken aufrechterhalten wollen, die selbstverständlich auch für den Motorsport genutzt werden. Aber ich möchte darauf hinweisen: Eine Rundstrecke wird vielleicht zu 10 Prozent für Motorsportveranstaltungen verwendet. Aber diese Veranstaltungen sind Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt finanziert werden können. Rundstrecken werden für Freizeitaktivitäten genutzt, und Rundstrecken werden, wie ich das bereits gesagt habe, für die Bedürfnisse unserer Wirtschaft genutzt. Heute müssen unsere Industriebetriebe ihre Fahrzeuge im Ausland testen.

Ich glaube, aufgrund dieser Begründung Ihr Verständnis dafür geweckt zu haben, weshalb die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen beantragt, auf die Vorlage einzutreten und dem Nationalrat zu folgen.