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preparatory:AB 79709

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Herr Stamm hat mir entgegengehalten, ich hätte salopp und unbegründet behauptet, dass diese Initiative und das Gesetz EMRK-widrig seien. Salopp hat er behauptet, er habe anlässlich der letzten Session die EMRK vorgelesen. Ich weiss nicht, sehr wahrscheinlich haben Sie bei Artikel 4 aufgehört. In Artikel 5 Absatz 4 EMRK ist garantiert, dass jeder inhaftierten Person das Recht zusteht, zu beantragen, dass eine Entlassung angeordnet wird, wenn der Freiheitsentzug nicht mehr rechtmässig ist. Die Art und Weise, wie in diesem Gesetz in Zusammenhang mit der Verwahrung die "No way out"-Version festgeschrieben wird, verstösst - lieber Herr Stamm, hören Sie jetzt bitte zu! - gegen Artikel 5 Absatz 4 EMRK.

Ich möchte noch einen weiteren Irrtum in diesem Saal korrigieren. Herr Hochreutener, es ist auch heute schon ohne diese Initiative und ohne diese Gesetzesrevision möglich, jemanden lebenslänglich zu verwahren. Es geht eigentlich nur um die Art und Weise und darum, dass eine Verwahrung überprüft werden kann, insbesondere, ob der ursprüngliche Grund für die Verwahrung noch besteht oder nicht.