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preparatory:AB 79768

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes präsentiert sich vordergründig recht harmlos als reines Organisationsgesetz, das in der Strafverfolgung zu mehr Effizienz führen soll. Das kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass erst unter dem Druck von Rückweisungsanträgen vonseiten der SP-Vertreter und der Grünen eine gründliche Überprüfung erfolgte. Das ist zentral, denn mit dem vorliegenden Gesetz werden in Bezug auf die polizeilichen Informationssysteme und Datensammlungen und vor allem in Bezug auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit für die Zukunft wichtige Weichen gestellt; da ist einmal zu nennen die Akteneinsicht und dann auch der neue Polizeiindex, der uns eigentlich als blosses Inhaltsverzeichnis von Namen vorgestellt wurde, nun aber in der Ausgestaltung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, zu einer neuen Datenbank wird.

Für die SP ist es in der Tat zentral - Herr Fluri hat darauf hingewiesen -, dass wir aus den üblen Erfahrungen des Fichenskandals lernen. Damals wurden 900 000 Personen bespitzelt und fichiert! Ich gehörte mit einigen Mitgliedern unserer Fraktion ebenfalls dazu. Zum Teil, das muss ich auch noch bemerken, sind die damals mitverantwortlichen Personen auch heute noch in leitenden Funktionen tätig, und das stärkt mein Vertrauen nicht eben. Diese Fichiererei war nicht nur aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unhaltbar, die Datensammlungen waren auch ineffizient, teuer und damit auch gemessen am ökonomischen Nutzen nicht haltbar. Für die SP ist es klar, dass bei dieser Neuorganisation der polizeilichen Informationssysteme Folgendes gesichert sein muss:

1. Die Datensammlungen und die Auskunftsrechte müssen EMRK-konform ausgestaltet sein.

2. Die Fichen müssen regelmässig überprüft werden, und unnötige Daten müssen vernichtet werden.

3. Generell muss ein direktes Auskunftsrecht für alle Datensammlungen gesichert sein.

4. Der Polizeiindex muss ein reines Inhaltsverzeichnis bleiben.

Bei der EMRK-Konformität konnte sich die SP-Fraktion aufgrund der Rückweisungsanträge und vor allem auch eines Gerichtsurteils durchsetzen. Unter diesem Druck wurden Verbesserungen erzielt. Sie finden das dann vor allem auch in den Artikeln 7 und 8. Die EMRK-Konformität reicht für die SP aber nicht aus. Wir bestehen darauf, dass bei allen Datensammlungen ein direktes Auskunftsrecht gewährleistet ist - dies unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses.

Wenn wir mit diesen zentralen Forderungen nicht durchdringen werden, ist es für uns von der SP klar, dass wir das Gesetz ablehnen werden. Vorerst werden wir jetzt auf das Gesetz eintreten.