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preparatory:AB 80464

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Gysin Remo auch noch aus einem anderen Grund, der im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft steckt. Plötzlich haben wir bei der Diskussion dieses Gesetzes festgestellt, dass Kinderzulagen auch von der Höhe abhängen, auf der diese Kinder wohnen. Das ist ein Fakt, der offenbar nicht neu ist; nur für uns war er neu. Aber bereits im Bundesgesetz von 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft steht, dass Kinderzulagen im Berggebiet 20 Franken höher sein sollen als jene im Talgebiet. Ich gehe davon aus, dass es damals schon eine Begründung dafür gab, dass man die Kinder in höheren Lagen stärker unterstützen wollte.

Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Wir möchten, wie das von den Vorrednern auch gesagt wurde, den folgenden Grundsatz einführen: "ein Kind, eine Zulage" - egal, ob die Eltern Erwerbsarbeit verrichten oder Selbstständigerwerbende sind, ob sie Landwirte oder in der Landwirtschaft Angestellte sind. Die Idee, dass im Berggebiet auch die Kinderzulagen höher sein sollen, ist wahrscheinlich überholt. Ich denke, da müssen wir über die Direktzahlungen etwas zugunsten dieser Bauernfamilien tun. Wir sind bei Artikel 7 Absatz 1 darüber gestolpert, dass Kinder im Talgebiet 190 Franken und im Berggebiet 210 Franken bekommen sollen. Das ist schon etwas erstaunlich.

Auch deshalb meinen wir, dass wir dieses Gesetz zeitlich begrenzen sollten. Die unterschiedlichen Kinderzulagen sind ein Anachronismus, das ist heute nicht mehr nötig. Es ist intelligenter, wenn wir für alle Kinder 200 Franken und für jene in Ausbildung 250 Franken geben. Da wir dieses Ziel auch für andere Selbstständigerwerbende anstreben und die Initiative von Travail Suisse auf gutem Wege ist, können Sie hier getrost der Minderheit zustimmen. Sie bringt nämlich endlich die gewünschte Gleichheit für alle Kinder auf allen Stufen, auch auf allen Höhenstufen bezüglich des Wohngebiets.