Lexipedia

AB 80857

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Aeschlimann Arthur, président du Tribunal fédéral: C'est pour moi un très grand honneur de pouvoir m'exprimer pour la première fois dans la salle du Conseil national en tant que président du Tribunal fédéral. Certes, la Constitution assigne au Parlement et au Tribunal fédéral des tâches distinctes. Néanmoins, il me paraît important que les deux organes constitutionnels se rencontrent dans un esprit de respect mutuel et établissent un dialogue constructif.

Das Geschäftsjahr 2006 hat für das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht eine besondere Prägung. Aussergewöhnlich war es vor allem deshalb, weil aufgrund des neuen Bundesgerichtsgesetzes beträchtliche Umsetzungsarbeiten mit Blick auf die Fusion der beiden Gerichte auf den 1. Januar 2007 zu leisten waren; Herr Janiak hat davon gesprochen.

Die Vereinigung aller Mitlieder der beiden Gerichte hat rechtzeitig die gesetzlich vorgesehenen Reglemente beschlossen. In gerichtsorganisatorischer Hinsicht wurden [PAGE 874] neue Strukturen geschaffen. Sie erlaubten einen erfolgreichen Start des fusionierten Bundesgerichtes. Aus der Rückschau des Gerichtes kann man sagen, dass das Geschäftsjahr 2006 zwar sehr arbeitsintensiv, aber letztlich erfolgreich verlaufen ist; dies obwohl aus Luzerner Sicht damit auch die Aufgabe einer liebgewonnenen eigenen Existenz verbunden war.

Wenn Sie erlauben, äussere ich mich noch ganz kurz und mit nach vorne gewandtem Blick zu drei Themenbereichen.

Zunächst zur gegenwärtigen Geschäftsentwicklung: Am Standort Lausanne hat die Geschäftslast in den ersten fünf Monaten im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Abgenommen hat die Geschäftslast in derselben Periode am Standort Luzern. Der Grund liegt offensichtlich darin, dass sich, wegen der Abschaffung des Einspracheverfahrens in weiten Teilen des Sozialversicherungsrechtes, die Beschwerden gegenwärtig bei den kantonalen Sozialversicherungsgerichten stauen. Wenn nicht eine Trendumkehr eintritt, wird die Zahl der Beschwerden für das fusionierte Bundesgericht im Vergleich zu früher nicht sinken. Allerdings sind fünf Monate für eine wirklich zuverlässige Prognose wohl etwas wenig.

Was die Ressourcenverteilung zwischen den Standorten Lausanne und Luzern anbelangt, kann ich Herrn Janiak insofern beruhigen, als das ein Problem ist, dessen sich die Verwaltungskommission sehr ernsthaft annimmt. Es gibt in diesem Zusammenhang auch eine sprachliche Komponente zu berücksichtigen. Wir sind eigentlich der Meinung, dass wir bis Ende 2008 mit Entlastungsmassnahmen einen Weg suchen sollen, um dann per 1. Januar 2009 im Zusammenhang mit den Neu- und Wiederwahlen des Bundesgerichtes eine Neuordnung und Neuverteilung der Ressourcen anzugehen. Zu diesem Themenkreis finden auch Gespräche mit den beiden Präsidenten der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilungen in Luzern statt.

Was sich bei der Geschäftslast jetzt schon deutlich zeigt: Der Koordinations- und der Zeitaufwand für die Bildung einer kohärenten Praxis im neuen Verfahrensrecht ist bedeutend.

Zum Stichwort Informatik: Lassen Sie mich mit einer positiven Meldung beginnen. Die IT-Plattform des Bundesgerichtes funktioniert und hat es dem Bundesverwaltungsgericht erlaubt, in den ersten vier Monaten seines Daseins zweitausend Entscheide zu fällen und ordnungsgemäss den Parteien zu eröffnen. Dass im Bereich IT Schwierigkeiten zwischen dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht bestehen, ist Ihnen bekannt. Leider wurden diese Schwierigkeiten an die Öffentlichkeit getragen, wobei unvollständig und zum Teil tendenziös berichtet worden ist.

Beide Gerichte haben den Geschäftsprüfungskommissionen und den Finanzkommissionen ihre Sicht der Dinge dargelegt. Ich verzichte darauf, hier auf Einzelheiten einzugehen. Nur so viel: Die Vorgängerorganisation des Bundesverwaltungsgerichtes hat mit dem Bundesgericht einen Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb einer IT-Plattform abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht will aus diesem Vertrag aussteigen und spätestens auf den Zeitpunkt des Umzugs nach St. Gallen eine eigene IT-Plattform einrichten. Allen Beteiligten ist klar, dass eine solche Lösung von den parlamentarischen Aufsichtsorganen mitgetragen werden müsste - nur schon wegen der finanziellen Konsequenzen. Ich denke, das ist mit ein Grund, dass die parlamentarischen Aufsichtskommissionen an einer externen Drittmeinung über die bundesgerichtliche IT-Plattform interessiert sind. Es wurde ja auch eigens eine parlamentarische Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

Noch zwei, drei Worte zur Aufsicht: Ich möchte Ihnen unter diesem Stichwort eine Sympathiebotschaft überbringen. Die beiden erstinstanzlichen Gerichte haben die parlamentarische Aufsicht, also Sie, in ihr Herz geschlossen. Beide Gerichte sind unendlich traurig darüber, dass die Geschäftsprüfungskommissionen diese direkte Aufsicht nicht mehr wahrnehmen und dass der Gesetzgeber diese Aufgabe dem Bundesgericht übertragen hat. Ich sehe Anzeichen dafür, dass die Trauerarbeit bei den erstinstanzlichen Bundesgerichten in diesem Punkt ihrem Ende zugeht. Wir vom Bundesgericht sind bestrebt, eine vertrauensvolle, der Sache verpflichtete und von korrektem Umgang geprägte Aufgabenerfüllung an die Hand zu nehmen, und wir praktizieren sie auch.

Zusammen mit der Oberaufsichtstätigkeit des Parlamentes ergibt sich eine Dreiecksbeziehung. Eine erspriessliche Arbeit verlangt, dass alle Beteiligten wissen, wer wofür zuständig ist; Herr Janiak hat darauf hingewiesen. Um dies zu klären, hat Ihre Finanzkommission neulich beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Finanzkommission hat damit einstweilen auf eine authentische Interpretation des eigenen Gesetzes verzichtet. Wir sind gespannt, wie die Antwort dieses Gutachtens lauten wird. Wichtig scheint es mir zu sein, dass wir auch in der Aufsichtstätigkeit Doppelspurigkeiten möglichst vermeiden.

Das waren meine kurzen zusätzlichen Bemerkungen. Es erfüllt das Bundesgericht mit Genugtuung, dass die Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates den Verlauf des Geschäftsjahres 2006 für das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht positiv beurteilt und dem Rat die Genehmigung der beiden Geschäftsberichte beantragt. Ich danke Ihnen für Ihr Wohlwollen der Justiz gegenüber.

AB 80857 | Lexipedia | Lexipedia